https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... vorgesehen
FYI:
Bei einer Impfung geht es ja darum, gesunden Patienten einen Impfstoff zu verabreichen. Dafür ist die Notfallzulassung eigentlich nicht gedacht.
Die Notfallzulassung ist für die Fälle gedacht, wo man einen lebensbedrohlich erkrankten Patienten hat, dem man nur mit einem Medikament helfen kann, das eben noch nicht zugelassen ist.
Deshalb gibt es hier erstens keine Haftung für den Hersteller und zweitens verringerte Anforderungen an die Menge und Qualität von Daten, die man vorlegt.
Hallo,DÄ: Der Impfstoff hat ein „bedingtes Zulassungsverfahren“ durchlaufen. Was bedeutet das?
Liese: Eine bedingte Zulassung erfüllt die Anforderungen einer ordentlichen Zulassung. Das bedeutet, dass der Hersteller für Schäden haftet und dass Daten genau geprüft werden. Es gibt aber, erstens, wie bei jeder Zulassung, mögliche Einschränkungen zum Beispiel für Kinder oder bestimmte Risikogruppen, wenn nicht ausreichend klar ist, ob sie den Impfstoff gut vertragen und zweitens die Auflage, zusätzliche Daten zu liefern. Die bedingte Zulassung gilt auch nur für ein Jahr. © ER/aerzteblatt.de
ich fand Deinen Beitrag recht gut. Vielen Dank dafür. Der Moderator hat versucht den Sachverhalt betont locker darzustellen. Wer das nicht glauben will wird immer ein Haar in der Suppe finden. Ich bin froh, dass es den Impfstoff gibt und ich denke bis ich an der Reihe bin, wird es auch schon weitere Erkentnisse geben. Ich denke, ich werk mich impfen lassen.
Das andere habe ich eingestellt als Info für Dich, wenn Dich noch mal jemand vollblubbern will.
bis die Tage