Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

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Hoellenvaart
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Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Hoellenvaart »

Veräußert der Steuerpflichtige ein kurz zuvor entgeltlich erworbenes Ticket für ein Spiel der UEFA Champions League, unterliegt ein daraus erzielter Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer.

Im Streitfall hatten die Kläger im April 2015 über die offizielle UEFA-Webseite zwei Tickets für das Finale der UEFA Champions League in Berlin zugelost bekommen (Anschaffungskosten: 330 EUR) und diese im Mai 2015 über eine Ticketplattform wieder veräußert (Veräußerungserlös abzüglich Gebühren 2.907 EUR). Entgegen der Auffassung der Kläger, die von der Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäfts ausgingen, erfasste das Finanzamt den Gewinn in Höhe von 2.577 ERU bei deren Einkommensteuerfestsetzung. Das Finanzgericht gab den Klägern Recht.

Der BFH folgte der Auffassung des Finanzgerichts nicht; er entschied, dass die Kläger mit der Veräußerung der beiden Tickets ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verwirklicht haben.

Einkünfte aus solchen privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen der Einkommensteuer. Zu ihnen gehören u.a. Veräußerungen von sog. "anderen Wirtschaftsgütern" des Privatvermögens, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG); von der Besteuerung ausgenommen sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
UEFA Champions League-Tickets keine sog. "Gegenstände des täglichen Gebrauchs

"Andere Wirtschaftsgüter" in diesem Sinne sind sämtliche vermögenswerten Vorteile, deren Erlangung sich der Steuerpflichtige etwas kosten lässt und die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind. Hierzu zählen auch UEFA Champions League-Tickets, mit denen der Karteninhaber das verbriefte Recht auf Zutritt zum Fußballstadion und Besuch des Fußballspiels an dem auf dem Ticket angegebenen Tag erwirbt. Die Tickets stellen nach Auffassung des BFH insbesondere keine sog. "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" dar, so dass sie nicht von der Besteuerung ausgenommen sind.

BFH, Urteil v. 29.10.2019, IX R 10/18; veröffentlicht am 2.4.2020

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprec ... 13334.html

ein wenig relevantes urteil, schließlich wird es in zukunft keine spiele mehr geben mit zuschauern in stadien.

:popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn: :popcorn:
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Linden
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Linden »

Deine fachliche Meinung dazu?
Machen wir uns nix vor, die Menschheit ist grundsätzlich einfach krass bescheuert.

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Hoellenvaart
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Hoellenvaart »

Linden hat geschrieben: Donnerstag 2. April 2020, 23:41 Deine fachliche Meinung dazu?
das problem ist, wie so oft, dass der gesetzgeber im estg einen begriff verwendet (hier: "Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs." lt. § 23 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 estg), der nicht fefiniert wird (auch nicht bmf-schreiben, das zur anwendung des § 23 erlassen wurde, weil er eben auch kaum definierbar ist. und so ist das urteil des bfh reine willkür. die vorhergehende instanz (das fg) hatte schließlich eine andere meinung. insofern kann man auch nicht sagen, der bfh hätte recht oder nicht recht. das kann man so oder so sehen, wie man gerade will.

das eigentliche problem aber ist die abartige steuergesetzgebung in deutschland an sich. immer mehr vorschriften, immer mehr anwendungshinweise und verordnungen, und immer noch mehr gerichtsurteile zur auslegung dieser vorschriften. und nicht, dass man sich irgendwann mal auf eine bestimmte rechtsprechung verlassen könnte. der bfh ändert auch gerne mal seine langjährigen ansichten oder unterschiedliche senate des bfh fällen gegensätzliche urteile zum selben thema. eine absolut gruselige veranstaltung, der niemand einhalt gebietet, im gegenteil...
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von curnon »

Ohne Kommentierung von Chuckinho und Opi sach ich nix dazu.
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von sampenza »

Moin, wie erlangt denn ein Finanzamt Kenntnis von solchen Vorgängen? Wurde da mal ein ebay-Powerseller genauer unter die Lupe genommen oder hat der Erwerber einen Antrag auf Vorsteuererstattung gestellt?

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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von konopka77 »

sampenza hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 10:53 Moin, wie erlangt denn ein Finanzamt Kenntnis von solchen Vorgängen? Wurde da mal ein ebay-Powerseller genauer unter die Lupe genommen oder hat der Erwerber einen Antrag auf Vorsteuererstattung gestellt?

Munterbleim Sampenza
Soweit ich das irgendwo gelesen habe [Quelle erforderlich] hat der gute Mann diese Einnahme völlig korrekt in seiner Steuererklärung angegeben.
Daraufhin berechnete der Finanzamt-PC diese als zu besteuerndes Einkommen.

Allein für seine Ehrlichkeit ggü. der Steuerbehörde, hätte er jeden Freispruch verdient, bzw. sollte er auch ein silbernes Lorbeerblatt oder das Bundesverdienstkreuz am Bande bekommen....
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Hoellenvaart »

sampenza hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 10:53 Moin, wie erlangt denn ein Finanzamt Kenntnis von solchen Vorgängen? Wurde da mal ein ebay-Powerseller genauer unter die Lupe genommen oder hat der Erwerber einen Antrag auf Vorsteuererstattung gestellt?

Munterbleim Sampenza
Tatbestand

I.
1

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) haben in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 (Streitjahr) bei den privaten Veräußerungsgeschäften die Anschaffung und Veräußerung von zwei Tickets für das Finale der UEFA Champions League 2015 in Berlin erklärt.
2

Diese hatten sie, nachdem sie sich für einen entsprechenden Erwerb registriert hatten, über die offizielle UEFA-Webseite im April 2015 zugelost bekommen. Die Anschaffungskosten betrugen 330 EUR. Der Kläger hatte ursprünglich geplant, das Finale zusammen mit seinem Sohn zu besuchen. Später entschloss er sich zum Verkauf der Tickets. Der Verkauf erfolgte über die Ticketplattform X im Mai 2015. Der ausbezahlte Veräußerungserlös abzüglich Gebühren betrug 2.907 EUR.
3

Die Kläger gingen von der Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäfts aus und erklärten in der eingereichten Einkommensteuererklärung ausdrücklich einen Gewinn in Höhe von 0 EUR.
4

Im Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 07.06.2016 erfasste der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) jedoch sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 2.577 EUR.
5

Die Erläuterungen zur Festsetzung enthielten folgende Ausführungen:

"Die Veräußerung der Champions League Finalkarten ist steuerpflichtig im Sinne des § 23 EStG. Die Steuerbefreiung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG greift nur für Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind Wirtschaftsgüter, die üblicherweise zur Nutzung angeschafft werden. Das Wirtschaftsgut darf keine Eignung zur Einkünfteerzielung besitzen. Besitzt ein Wirtschaftsgut eine Nutzungs- und eine Wertsteigerungskomponente muss man darauf abstellen, ob eine Eignung zur Wertsteigerung vorliegt, also ob derartige Gegenstände auch als Wertanlage angeschafft werden. Eine Eintrittskarte ist kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs, sondern vielmehr nur zur einmaligen Nutzung an einem bestimmten Tag geeignet. Da die Nachfrage bei Champions League Finalkarten das Angebot extrem übersteigt, handelt es sich um Gegenstände, die von vielen als Spekulationsobjekt mit garantiertem Gewinn angeschafft werden. Der Schwarzmarkt ist diesbezüglich riesig. Somit ist eine Wertsteigerungskomponente gegeben."
6

Die Kläger beantragten mit Schreiben vom 04.07.2016 die schlichte Änderung des Einkommensteuerbescheids mit der Maßgabe, dass die sonstigen Einkünfte mit 0 EUR festgesetzt werden. Bei den Tickets handele es sich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die von einer Besteuerung ausgenommen seien.
7

Das FA lehnte den Änderungsantrag mit einem ohne Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Schreiben vom 15.07.2016 ab. Champions League-Tickets stellten keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs dar, da sie eine Wertsteigerungskomponente enthielten.
8

Die Kläger baten mit weiterem Schreiben vom 17.04.2017 um nochmalige Überprüfung des Standpunkts des FA auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Tickets Wertpapiere darstellten.
9

Das FA wies den erneuten Änderungsantrag unter Hinweis auf die Frist des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO) mit Schreiben vom 20.04.2017, das mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen war, ab.
10

Die Kläger verwiesen mit Schreiben vom 27.04.2017 auf ihren am 04.07.2016 gestellten Änderungsantrag und baten um entsprechende Änderung des Einkommensteuerbescheids.
11

Das FA wies den Einspruch gegen die Ablehnung der schlichten Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2015 als unbegründet zurück (Einspruchsentscheidung vom 25.08.2017).
12

Das Finanzgericht (FG) gab der hiergegen gerichteten Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1167 veröffentlichten Urteil statt.


http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... linked=urt

ich könnte mir gut vorstellen, dass der vater ein steuerberater ist, der den punkt mal von den gerichten klären lassen wollte. oder ein agent des fiskus, der eine neue steuerquelle erschliessen wollte.

:smileygiantred: :smileygiantred: :smileygiantred: :smileygiantred: :smileygiantred:
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von sampenza »

Also, bei aller Steuerehrlichkeit, die ich mir selbst attestiere, wäre ich nie im Leben auch nur im Entferntesten auf die Idee gekommen, dass dieser Vorgang steuerlich relevant wäre und in irgendeiner Form in meine Steuerklärung Einzug halten müßte. So kann man sich irren.

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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Yeti »

sampenza hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 19:00 Also, bei aller Steuerehrlichkeit, die ich mir selbst attestiere, wäre ich nie im Leben auch nur im Entferntesten auf die Idee gekommen, dass dieser Vorgang steuerlich relevant wäre und in irgendeiner Form in meine Steuerklärung Einzug halten müßte. So kann man sich irren.

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Was würde denn geschehen, wenn man so etwas erst gar nicht angibt? Dann würde doch auch finanzamtsseitig nichts geschehen?!
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von tcb »

Yeti hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 20:52
Was würde denn geschehen, wenn man so etwas erst gar nicht angibt? Dann würde doch auch finanzamtsseitig nichts geschehen?!
Sowas in der Art hat sich der Uli auch gedacht... :roll:
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Yeti »

tcb hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 21:50
Yeti hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 20:52
Was würde denn geschehen, wenn man so etwas erst gar nicht angibt? Dann würde doch auch finanzamtsseitig nichts geschehen?!
Sowas in der Art hat sich der Uli auch gedacht... :roll:
Echt? Der hat Tickets für das Finale der UEFA Champions League für 50 Mios vertickt? :think:
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von hattrick1011 »

Ich bin kein Jurist ( Urteile von Finanzgerichten zu unterschiedlichsten Vorgängen gibt es alle Jahre reichlich ) und habe dazu nur eine ganz persönliche Auffassung.

Ich finde die Besteuerung angemessen, weil hier eindeutig Geschäfte-Macherei vorliegt.

Einkaufspreis und Veräußerungspreis verweisen auf eine "Versteigerung". Sollte es ohne Angebotsverfahren abgewickelt worden sein und eine Forderung des Verkäufers, dann fällt das per BGB oder HGB unter "Wucher".

Unter sportlich-ethischen Aspekten halte ich das für eine bodenlose Unverschämtheit.
Zuletzt geändert von hattrick1011 am Freitag 3. April 2020, 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von rauschberg »

tcb hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 21:50
Yeti hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 20:52
Was würde denn geschehen, wenn man so etwas erst gar nicht angibt? Dann würde doch auch finanzamtsseitig nichts geschehen?!
Sowas in der Art hat sich der Uli auch gedacht... :roll:
Wenn du dir für 2.000 € privat ein Auto kaufst und das hinterher privat für 5.000 € privat verkaufst, bekommt das normalerweise auch keiner mit.
Solche Verkäufe gibt es mit vielen Dingen wahrscheinlich massenweise, ohne dass es einen interessiert. Auch kein Finanzamt!

Wenn man aber über ein Konto in der Schweiz zockt und dann plötzlich Steuer-CDs gehandelt werden, kann man schon mal panisch werden und sich - wenn auch nicht vollständig - selbst anzeigen. War auch nicht wirklich schlau.
Böse Zungen behaupten, dass ihm eigentlich überhaupt keiner auf den Fersen war. Und auch die befragten Stern-Reporter sagten, dass sie zwar Hinweise auf eine Person hatten, die vielleicht in der Spitze des FCB sitzen könnte, aber das war es dann auch. Und irgendwelche Beweise sowieso nicht. Dumm gelaufen!
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Hoellenvaart »

Yeti hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 20:52
sampenza hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 19:00 Also, bei aller Steuerehrlichkeit, die ich mir selbst attestiere, wäre ich nie im Leben auch nur im Entferntesten auf die Idee gekommen, dass dieser Vorgang steuerlich relevant wäre und in irgendeiner Form in meine Steuerklärung Einzug halten müßte. So kann man sich irren.

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Was würde denn geschehen, wenn man so etwas erst gar nicht angibt? Dann würde doch auch finanzamtsseitig nichts geschehen?!

so naiv kann auch nur ein ahnungsloser wie du sein.

Für tausende Hobby­verkäufer im Internet wird es brenz­lig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundes­finanzhofs müssen Verkaufs­portale wie Ebay und Amazon den Steuerfahndern detaillierte Auskünfte geben. Nicht nur professionelle Händler sind betroffen, sondern auch Privatverkäufer, die gelegentlich persönliche Gegen­stände anbieten.

https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co- ... 4589185-0/

(wohlgemerkt: ein artikel aus dem jahr 2013)
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Hoellenvaart »

hattrick1011 hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 22:19 Ich bin kein Jurist ( Urteile von Finanzgerichten zu unterschiedlichsten Vorgängen gibt es alle Jahre reichlich ) und habe dazu nur eine ganz persönliche Auffassung.

Ich finde die Besteuerung angemessen, weil hier eindeutig Geschäfte-Macherei vorliegt.

Einkaufspreis und Veräußerungspreis verweisen auf eine "Versteigerung". Sollte es ohne Angebotsverfahren abgewickelt worden sein und eine Forderung des Verkäufers, dann fällt das per BGB oder HGB unter "Wucher".

Unter sportlich-ethischen Aspekten halte ich das für eine bodenlose Unverschämtheit.
"Der Kläger hatte ursprünglich geplant, das Finale zusammen mit seinem Sohn zu besuchen. Später entschloss er sich zum Verkauf der Tickets."

vielleicht waren die beiden einfach nicht mehr in der lage, das spiel zu besuchen (krankheit, verletzung o.ä.). hätte der vater die tickets zum usprünglichen preis zurückgeben oder gar verschenken sollen? eindeutig geschäftemacherei? unverschämtheit? was für ein unsinn, ich fasse es nicht.....
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von konopka77 »

Hoellenvaart hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:24
hattrick1011 hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 22:19 Ich bin kein Jurist ( Urteile von Finanzgerichten zu unterschiedlichsten Vorgängen gibt es alle Jahre reichlich ) und habe dazu nur eine ganz persönliche Auffassung.

Ich finde die Besteuerung angemessen, weil hier eindeutig Geschäfte-Macherei vorliegt.

Einkaufspreis und Veräußerungspreis verweisen auf eine "Versteigerung". Sollte es ohne Angebotsverfahren abgewickelt worden sein und eine Forderung des Verkäufers, dann fällt das per BGB oder HGB unter "Wucher".

Unter sportlich-ethischen Aspekten halte ich das für eine bodenlose Unverschämtheit.
"Der Kläger hatte ursprünglich geplant, das Finale zusammen mit seinem Sohn zu besuchen. Später entschloss er sich zum Verkauf der Tickets."

vielleicht waren die beiden einfach nicht mehr in der lage, das spiel zu besuchen (krankheit, verletzung o.ä.). hätte der vater die tickets zum usprünglichen preis zurückgeben oder gar verschenken sollen? eindeutig geschäftemacherei? unverschämtheit? was für ein unsinn, ich fasse es nicht.....
das Finale zusammen mit seinem Sohn zu besuchen. Später entschloss er sich zum Verkauf der Tickets
Ginge es um ein Kapitalverbrechen, würde der Staatsanwalt von 'Schutzbehauptung' sprechen.

In diesem Fall einfach typischer Anwaltsprech. Lässt jedes Gericht aufhorchen, wenn man eine Sache so begründet. Und verwirft es als nichtig.
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von tcb »

rauschberg hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 22:21
Wenn du dir für 2.000 € privat ein Auto kaufst und das hinterher privat für 5.000 € privat verkaufst, bekommt das normalerweise auch keiner mit.
Solche Verkäufe gibt es mit vielen Dingen wahrscheinlich massenweise, ohne dass es einen interessiert. Auch kein Finanzamt!

Wenn man aber über ein Konto in der Schweiz zockt und dann plötzlich Steuer-CDs gehandelt werden, kann man schon mal panisch werden und sich - wenn auch nicht vollständig - selbst anzeigen. War auch nicht wirklich schlau.
Böse Zungen behaupten, dass ihm eigentlich überhaupt keiner auf den Fersen war. Und auch die befragten Stern-Reporter sagten, dass sie zwar Hinweise auf eine Person hatten, die vielleicht in der Spitze des FCB sitzen könnte, aber das war es dann auch. Und irgendwelche Beweise sowieso nicht. Dumm gelaufen!
Doch, das FA interessiert sich immer dafür. Es reicht schon, dass du einen mißgünstigen "Freund", Nachbarn oder wasauchimmer hast, der es dem FA steckt - dann kommen die vorbei und prüfen. Oder der Käufer macht die Rechnung aus irgendeinem Grund steuerlich geltend.
Das ist in diesem Fall zwar eine Lapalie, aber trotzdem begehst du Steuerhinterziehung.

Und Uli wird sich auch gedacht haben: "Merkt ja keiner..." - aber die Informationen kommen oft auf ungeahnten Wegen zum Vorschein :lovelove:
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Yeti »

Hoellenvaart hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:17
Yeti hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 20:52
sampenza hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 19:00 Also, bei aller Steuerehrlichkeit, die ich mir selbst attestiere, wäre ich nie im Leben auch nur im Entferntesten auf die Idee gekommen, dass dieser Vorgang steuerlich relevant wäre und in irgendeiner Form in meine Steuerklärung Einzug halten müßte. So kann man sich irren.

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Was würde denn geschehen, wenn man so etwas erst gar nicht angibt? Dann würde doch auch finanzamtsseitig nichts geschehen?!

so naiv kann auch nur ein ahnungsloser wie du sein.

Für tausende Hobby­verkäufer im Internet wird es brenz­lig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundes­finanzhofs müssen Verkaufs­portale wie Ebay und Amazon den Steuerfahndern detaillierte Auskünfte geben. Nicht nur professionelle Händler sind betroffen, sondern auch Privatverkäufer, die gelegentlich persönliche Gegen­stände anbieten.

https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co- ... 4589185-0/

(wohlgemerkt: ein artikel aus dem jahr 2013)
in Steuerdingen bin ich tatsächlich naiv und ahnungslos. Dann erkläre mir Ahnungslosen bitte, wie groß die Gefahr ist, dass Steuerfahnder sich um "durchschnittliche" Steuerzahler interessieren.
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von konopka77 »

Yeti hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 13:14
Hoellenvaart hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:17
Yeti hat geschrieben: Freitag 3. April 2020, 20:52

Was würde denn geschehen, wenn man so etwas erst gar nicht angibt? Dann würde doch auch finanzamtsseitig nichts geschehen?!

so naiv kann auch nur ein ahnungsloser wie du sein.

Für tausende Hobby­verkäufer im Internet wird es brenz­lig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundes­finanzhofs müssen Verkaufs­portale wie Ebay und Amazon den Steuerfahndern detaillierte Auskünfte geben. Nicht nur professionelle Händler sind betroffen, sondern auch Privatverkäufer, die gelegentlich persönliche Gegen­stände anbieten.

https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co- ... 4589185-0/

(wohlgemerkt: ein artikel aus dem jahr 2013)
in Steuerdingen bin ich tatsächlich naiv und ahnungslos. Dann erkläre mir Ahnungslosen bitte, wie groß die Gefahr ist, dass Steuerfahnder sich um "durchschnittliche" Steuerzahler interessieren.
Ich glaube nicht mal, dass der o8/15 Steuerzahler eine vernünftige Steuererklärung abgeben kann. Die monatl. nur digitale Steuersache für Selbständige z.B. verhindert schon mal, dass viele Start-ups in D'land überleben.
Die ganz Unbedarften stehen nach 2 Monaten mit 1 Bein im Gefängnis.

Von Insolvenzverschleppung (=Kapitalverbrechen) will ich gar nicht erst anfangen.
Auch nicht vom Bierdeckel :mrgreen:

Wenn Du Dich in Steuersachen mal schlau machen willst, rate ich immer zur Lektüre vom KONZ (ist zwar ein dickes Brett, Buch, aber lohnt sich).
Google mal hier: '1000 legale steuertipps von konz'.

Der (das Buch : der KONZ) erinnert mich immer an meinen Vater (RIP), der meinte mir (ich 35!) noch Tipps geben zu müssen, mit dem Hinweis, dass ich ja noch nie ohne Steuerberater je eine Erklärung abgegeben hätte.
Ich habe ihm dann mal das Buch geschenkt. Danach war Ruhe. :mrgreen:
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von konopka77 »

konopka77 hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 13:30
Yeti hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 13:14
Hoellenvaart hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 10:17


so naiv kann auch nur ein ahnungsloser wie du sein.

Für tausende Hobby­verkäufer im Internet wird es brenz­lig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundes­finanzhofs müssen Verkaufs­portale wie Ebay und Amazon den Steuerfahndern detaillierte Auskünfte geben. Nicht nur professionelle Händler sind betroffen, sondern auch Privatverkäufer, die gelegentlich persönliche Gegen­stände anbieten.

https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co- ... 4589185-0/

(wohlgemerkt: ein artikel aus dem jahr 2013)
in Steuerdingen bin ich tatsächlich naiv und ahnungslos. Dann erkläre mir Ahnungslosen bitte, wie groß die Gefahr ist, dass Steuerfahnder sich um "durchschnittliche" Steuerzahler interessieren.
Ich glaube nicht mal, dass der o8/15 Steuerzahler eine vernünftige Steuererklärung abgeben kann. Die monatl. nur digitale Steuersache für Selbständige z.B. verhindert schon mal, dass viele Start-ups in D'land überleben.
Die ganz Unbedarften stehen nach 2 Monaten mit 1 Bein im Gefängnis.

Von Insolvenzverschleppung (=Kapitalverbrechen) will ich gar nicht erst anfangen.
Auch nicht vom Bierdeckel :mrgreen:

Wenn Du Dich in Steuersachen mal schlau machen willst, rate ich immer zur Lektüre vom KONZ (ist zwar ein dickes Brett, Buch, aber lohnt sich).
Google mal hier: '1000 legale steuertipps von konz'.

Der (das Buch : der KONZ) erinnert mich immer an meinen Vater (RIP), der meinte mir (ich 35!) noch Tipps geben zu müssen, mit dem Hinweis, dass ich ja noch nie ohne Steuerberater je eine Erklärung abgegeben hätte.
Ich habe ihm dann mal das Buch geschenkt. Danach war Ruhe. :mrgreen:
P.S.: zu Deiner Frage. Der unbedarfte Steuerzahler bekommt die Steuerfahndung nicht. Der bezahlt sowieso zu viel an den Fiskus. Steuerfahndung wird erst interessant, wenn's um Leute geht, die die Gesetzte bewusst(!) verletzen. Aber das tust Du doch nicht, oder?
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Hoellenvaart
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Hoellenvaart »

konopka77 hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 13:33
konopka77 hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 13:30
Yeti hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 13:14
in Steuerdingen bin ich tatsächlich naiv und ahnungslos. Dann erkläre mir Ahnungslosen bitte, wie groß die Gefahr ist, dass Steuerfahnder sich um "durchschnittliche" Steuerzahler interessieren.
Ich glaube nicht mal, dass der o8/15 Steuerzahler eine vernünftige Steuererklärung abgeben kann. Die monatl. nur digitale Steuersache für Selbständige z.B. verhindert schon mal, dass viele Start-ups in D'land überleben.
Die ganz Unbedarften stehen nach 2 Monaten mit 1 Bein im Gefängnis.

Von Insolvenzverschleppung (=Kapitalverbrechen) will ich gar nicht erst anfangen.
Auch nicht vom Bierdeckel :mrgreen:

Wenn Du Dich in Steuersachen mal schlau machen willst, rate ich immer zur Lektüre vom KONZ (ist zwar ein dickes Brett, Buch, aber lohnt sich).
Google mal hier: '1000 legale steuertipps von konz'.

Der (das Buch : der KONZ) erinnert mich immer an meinen Vater (RIP), der meinte mir (ich 35!) noch Tipps geben zu müssen, mit dem Hinweis, dass ich ja noch nie ohne Steuerberater je eine Erklärung abgegeben hätte.
Ich habe ihm dann mal das Buch geschenkt. Danach war Ruhe. :mrgreen:
P.S.: zu Deiner Frage. Der unbedarfte Steuerzahler bekommt die Steuerfahndung nicht. Der bezahlt sowieso zu viel an den Fiskus. Steuerfahndung wird erst interessant, wenn's um Leute geht, die die Gesetzte bewusst(!) verletzen. Aber das tust Du doch nicht, oder?
grundsätzlich ist es zwar richtig, dass für "steuerhinterziehung" der vorsatz notwendig ist, aber in diesen vorsatz gerät man ruckzuck. eine art erster schritt in die richting ist die sog. "steuerverkürzung", dafür braucht es keinen vorsatz (aus diesem zusammenhang kennt man den begriff der "selbstanzeige", die bis zu einem bestimmten zeitpunkt möglich ist. bei Knast-Uli war diese selbstanzeige zu spät bzw. fehlerhaft erfolgt). auch wenn man einen steuerberater hat, der "alles" für einen erledigt, trägt man weiter selbst die verantwortung, selbst wenn der berater fehler im zusammenhang mit einer verkürzung/hinterziehung macht. der berater hat für solche fälle seine haftpflichtversicherung und kann nur im fall der beihilfe belangt werden (passiert idr. nur, wenn der berater dämlich ist).
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Yeti »

Hoellenvaart hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 16:05 auch wenn man einen steuerberater hat, der "alles" für einen erledigt, trägt man weiter selbst die verantwortung, selbst wenn der berater fehler im zusammenhang mit einer verkürzung/hinterziehung macht. der berater hat für solche fälle seine haftpflichtversicherung und kann nur im fall der beihilfe belangt werden (passiert idr. nur, wenn der berater dämlich ist).
Das heißt, wenn der Berater, für dessen Leistung ich bezahle, eine fehlerhafte Erklärung abgibt, bin ich dafür verantwortlich? Wenn ja, kann ich den Berater anschließend zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen?
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von konopka77 »

Hoellenvaart hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 16:05
konopka77 hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 13:33
konopka77 hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 13:30

Ich glaube nicht mal, dass der o8/15 Steuerzahler eine vernünftige Steuererklärung abgeben kann. Die monatl. nur digitale Steuersache für Selbständige z.B. verhindert schon mal, dass viele Start-ups in D'land überleben.
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Google mal hier: '1000 legale steuertipps von konz'.

Der (das Buch : der KONZ) erinnert mich immer an meinen Vater (RIP), der meinte mir (ich 35!) noch Tipps geben zu müssen, mit dem Hinweis, dass ich ja noch nie ohne Steuerberater je eine Erklärung abgegeben hätte.
Ich habe ihm dann mal das Buch geschenkt. Danach war Ruhe. :mrgreen:
P.S.: zu Deiner Frage. Der unbedarfte Steuerzahler bekommt die Steuerfahndung nicht. Der bezahlt sowieso zu viel an den Fiskus. Steuerfahndung wird erst interessant, wenn's um Leute geht, die die Gesetzte bewusst(!) verletzen. Aber das tust Du doch nicht, oder?
grundsätzlich ist es zwar richtig, dass für "steuerhinterziehung" der vorsatz notwendig ist, aber in diesen vorsatz gerät man ruckzuck. eine art erster schritt in die richting ist die sog. "steuerverkürzung", dafür braucht es keinen vorsatz (aus diesem zusammenhang kennt man den begriff der "selbstanzeige", die bis zu einem bestimmten zeitpunkt möglich ist. bei Knast-Uli war diese selbstanzeige zu spät bzw. fehlerhaft erfolgt). auch wenn man einen steuerberater hat, der "alles" für einen erledigt, trägt man weiter selbst die verantwortung, selbst wenn der berater fehler im zusammenhang mit einer verkürzung/hinterziehung macht. der berater hat für solche fälle seine haftpflichtversicherung und kann nur im fall der beihilfe belangt werden (passiert idr. nur, wenn der berater dämlich ist).
Das ist richtig. Der Steuerberater wird auch den Teufel tun, eine Erklärung OHNE Deine Unterschrift einzureichen. Die ist nun mal notwendig.
Aber so ist das im Leben, einmal unterschrieben unter dem falschen Wisch und schon biste verheiratet oder hast 10 Kühlschränke an der Backe.
Deshalb habe ich meine Erklärungen immer selbst erstellt(!), den Steuerberater rüberschauen lassen und dann erst unterschrieben.
Alles andere ist halt dann: dumm!
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von konopka77 »

Yeti hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 16:23
Hoellenvaart hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 16:05 auch wenn man einen steuerberater hat, der "alles" für einen erledigt, trägt man weiter selbst die verantwortung, selbst wenn der berater fehler im zusammenhang mit einer verkürzung/hinterziehung macht. der berater hat für solche fälle seine haftpflichtversicherung und kann nur im fall der beihilfe belangt werden (passiert idr. nur, wenn der berater dämlich ist).
Das heißt, wenn der Berater, für dessen Leistung ich bezahle, eine fehlerhafte Erklärung abgibt, bin ich dafür verantwortlich? Wenn ja, kann ich den Berater anschließend zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen?
Sehe den Steuerberater wie einen Anwalt. Wenn Du einen totschießt und der Anwalt plädiert vor Gericht auf 'Freispruch' und das Gericht verurteilt Dich, kannst Du auch nicht den Anwalt verklagen, weil er (in Deinem Namen für Dich!) den Prozess verloren hat.
Tipp: durchlesen, durchlesen, verstehen................dann erst unterschreiben. Und achte auf's Kleingedruckte (im Englischen so nett 'fine print' genannt)....
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Re: Weiterveräußerung von Tickets für das Champions League Finale steuerpflichtig

Beitrag von Yeti »

konopka77 hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 16:30
Yeti hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 16:23
Hoellenvaart hat geschrieben: Samstag 4. April 2020, 16:05 auch wenn man einen steuerberater hat, der "alles" für einen erledigt, trägt man weiter selbst die verantwortung, selbst wenn der berater fehler im zusammenhang mit einer verkürzung/hinterziehung macht. der berater hat für solche fälle seine haftpflichtversicherung und kann nur im fall der beihilfe belangt werden (passiert idr. nur, wenn der berater dämlich ist).
Das heißt, wenn der Berater, für dessen Leistung ich bezahle, eine fehlerhafte Erklärung abgibt, bin ich dafür verantwortlich? Wenn ja, kann ich den Berater anschließend zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen?
Sehe den Steuerberater wie einen Anwalt. Wenn Du einen totschießt und der Anwalt plädiert vor Gericht auf 'Freispruch' und das Gericht verurteilt Dich, kannst Du auch nicht den Anwalt verklagen, weil er (in Deinem Namen für Dich!) den Prozess verloren hat.
Tipp: durchlesen, durchlesen, verstehen................dann erst unterschreiben. Und achte auf's Kleingedruckte (im Englischen so nett 'fine print' genannt)....
Der Vergleich mit dem Anwalt hinkt aber gewaltig.

Wenn ich den ganzen Steuerkram verstehen würde, würde ich die Erklärung selbst machen.
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