Ich packe es mal hier rein...
Im Vorfeld des ersten Spieltags der vergangenen Saison ordnete die Polizeiinspektion Wolfsburg die Partie zwischen dem VfL Wolfsburg und Werder Bremen als Rot-Spiel ein. Die Polizei sah bei der Partie „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer schweren Gesundheitsgefahr durch den Abbrand von gesundheitsgefährdender Pyrotechnik in eng verdichteten Menschenmengen“, teilte sie in einer Pressemitteilung mit. Beide Fanlager stünden sich zudem rivalisierend gegenüber. Dies nahm die Polizei in Wolfsburg als Anlass, um eine allgemeine Kontrollstelle vor dem Wolfsburger Bahnhof zu errichten. Dabei sahen sich alle Werder-Fans, die an dem Tag mit dem Zug nach Wolfsburg anreisten, von der Polizei Wolfsburg einer ausgiebigen Personenkontrolle ausgesetzt.Die Grün-Weiße Fanhilfe hatte im November Klage gegen den Polizeieinsatz beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Die Klage richtete sich gegen verschiedene Aspekte des „vollumfänglich rechtswidrigen Polizeieinsatzes“, heißt es in einer Mitteilung. Die Fanhilfe hatte im Nachgang von „165 Betroffenen Rückmeldungen bekommen, die allesamt das Gleiche berichten. Intensive Kontrollen, teilweise bis auf die Unterhose, oder mit Griffen in den Intimbereich.“ Auch der Toilettengang sei nur mit langem Warten, teilweise erniedrigendem Betteln und Polizeibegleitung möglich gewesen. Die Untersuchung des Falls nimmt voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch. In der Zwischenzeit warf die Fanhilfe erstmals einen Blick auf öffentliche Erklärungen der Polizei Wolfsburg im Nachgang des Einsatzes und legt damit eine Polizeiarbeit mit frappierenden Widersprüchen offen. Laut der Fanhilfe habe die Polizei Wolfsburg „damals und bis heute die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht.“Nach alledem wusste die Wolfsburger Polizei, dass sie über keine rechtsgültigen Erkenntnisse verfügte, die dafür sprachen, dass die Bremer Fanszene in der Volkswagen Arena Pyro zünden würde. Der Polizeieinsatz beruhte demnach auf rein spekulativen Annahmen und keinerlei rechtlichen Grundlagen. „Trotzdem hat sie sich am Tag nach dem Spiel dafür entschieden, zur Rechtfertigung ihres rechtswidrigen Vorgehens den gegenteiligen Eindruck zu erwecken und die Öffentlichkeit an der Nase herumzuführen“, heißt es von der Fanhilfe.
Was damit gemeint ist? Nach Angaben der Polizei Wolfsburg habe es „konkrete polizeiliche Erkenntnisse“ gegeben, dass die Anhängerinnen und Anhänger aus Bremen Pyrotechnik mit sich führen würden. Genauer noch: Das Abbrennen von Pyrotechnik soll ein szenekundiger Beamter der Polizei Bremen als „sehr wahrscheinlich“ eingestuft haben. Die Polizei Wolfsburg erließ daraufhin die Kontrollstellenanordnung, die wenige Tage später zu dem Polizeieinsatz gegen die Werder-Fans führte. Laut dieser Anordnung war der Pyroeinsatz jedoch plötzlich nicht mehr nur „sehr wahrscheinlich“. Von einem Mitführen und dem Abbrand von Pyrotechnik war auf einmal mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auszugehen.
Diese Formulierung ändert so einiges. Für die Polizei macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Schaden „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ oder „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eintreten wird (siehe § 2 NPOG). Nur im letzteren Fall liegt eine „gegenwärtige Gefahr“ vor, bei der die Polizei erweiterte Befugnisse hat. Daher muss die Polizei sorgfältig begründen können, dass eine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ besteht. Laut der Grün-Weißen Fanhilfe sei es irritierend und stelle „eine grobe Schlampigkeit dar“, dass die Polizei Wolfsburg in der Kontrollstellenanordnung einen solch hohen Wahrscheinlichkeitsgrad „einfach mal eben so behauptet.“
Aus einer Mitteilung des Bremer Senats geht zudem hervor, dass der szenekundige Beamte aus Bremen gegenüber einem Beamten der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt nur eine allgemeine Sorge formulierte, dass es seitens der Werder-Fans zu einem Einsatz von Pyrotechnik kommen könnte. Von „konkreten Erkenntnissen“ sei allerdings nie die Rede gewesen.
Besonders erschreckend: Selbst wenn der Beamte den Einsatz von Pyrotechnik als „sehr wahrscheinlich“ bezeichnet hätte, würde das die Formulierung in der Wolfsburger Pressemeldung nicht erklären. Von „konkreten Erkenntnissen“ lässt sich aus polizeilicher Sicht nur sprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bezogen auf den Einzelfall vorliegen. Dies war in Wolfsburg nicht der Fall. Sogar konkrete Hinweise auf Pyrotechnik bei Werder-Fans hätten die Errichtung einer Kontrollstelle nicht rechtfertigen können. Dafür müssen in der Regel Tatsachen vorliegen, die bestimmte schwere Straftaten befürchten lassen. Weder das bloße Abbrennen von Pyrotechnik noch mögliche Folgen wie die einfache Körperverletzung erfüllen dieses Kriterium.
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Die übergeordnete Polizeidirektion Braunschweig reagierte bereits in der Braunschweiger Zeitung auf die neusten Vorwürfe der Fanhilfe und bestreitet diese „nachdrücklich“, ohne sie jedoch konkret zu widerlegen. Noch immer besteht die Polizei darauf, dass die Gefahrenprognose und die Durchsuchungsmaßnahmen grundsätzlich richtig waren, „mit Ausnahme der Kontrollstelle.“ Zu den Widersprüchen zwischen den Beamten aus Wolfsburg und Bremen sagt Polizeipräsident Pientka: „Zu den konkreten Informationsflüssen zwischen szenekundigen Beamten wird keine Auskunft gegeben.“
Allzu viel Aufklärung erwartet die Fanhilfe von der Polizei nicht. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Klage der Fanhilfe gegen den Polizeieinsatz erfolglos bleibt. Laut der Universität Bochum werden 93 Prozent der Ermittlungen gegen Polizeibedienstete wieder eingestellt. Kommt es zu einer Anklage, enden nicht einmal ein Prozent der Fälle in einer Verurteilung.
https://11freunde.de/artikel/wolfsburge ... ttansicht=
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
(Oscar Wilde)
Weil das Denken so schwierig ist, urteilt man lieber.
(Sandor Márai)
Gruß
erpie