Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
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Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Dann stell den Artikel doch hier mal zur Verfügung damit nicht alle suchen müssen.Bauernopfer hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:12 Habt ihr euch den Artikel schon mal angesehen? Würde gerne eine Diskussion eröffnen.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Nö - ihr habt genug Zeit zum Suchen...Garnet hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:31Dann stell den Artikel doch hier mal zur Verfügung damit nicht alle suchen müssen.Bauernopfer hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:12 Habt ihr euch den Artikel schon mal angesehen? Würde gerne eine Diskussion eröffnen.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Du solltest nicht von dir auf andere schließen.Bauernopfer hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:42Nö - ihr habt genug Zeit zum Suchen...Garnet hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:31Dann stell den Artikel doch hier mal zur Verfügung damit nicht alle suchen müssen.Bauernopfer hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:12 Habt ihr euch den Artikel schon mal angesehen? Würde gerne eine Diskussion eröffnen.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Es schadet nicht, wenn man Eigeninitiative ergreift.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
So wie du zum Klopapier anderer Leute?Bauernopfer hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 19:09 Es schadet nicht, wenn man Eigeninitiative ergreift.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
zum Beispiel - dafür habe jetzt keinen Notstand, dahingehend
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Dafür aber mit Sicherheit an anderer Stelle.Bauernopfer hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 19:35 zum Beispiel - dafür habe jetzt keinen Notstand, dahingehend
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Du musst das aber im Kontext lesen.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
MfG
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(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Das scheitert doch schon am Begriff Kontext!bolz_platz_kind hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 19:43 Du musst das aber im Kontext lesen.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Klarstellung: Natürlich darf man sich auch mit den aktuell neuen Einschränkungen noch frei bewegen. Die einzigen, die das Haus nicht mehr verlassen dürfen sind #Reichsbürger, weil die Einreise von nicht EU-Bürgern derzeit untersagt ist.
https://twitter.com/bundesamtfvs/status ... 74880?s=21
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
curnon hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 20:15Klarstellung: Natürlich darf man sich auch mit den aktuell neuen Einschränkungen noch frei bewegen. Die einzigen, die das Haus nicht mehr verlassen dürfen sind #Reichsbürger, weil die Einreise von nicht EU-Bürgern derzeit untersagt ist.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Das scheint allerdings ein allgemeines Phänomen in diesme Forum zu sein.rauschberg hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 20:02Das scheitert doch schon am Begriff Kontext!bolz_platz_kind hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 19:43 Du musst das aber im Kontext lesen.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Muss ich das so verstehen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden der es unternimmt, die Ordnung der Bundesrepublik zu beseitigen. Also damit ist doch wohl die AFD gemeint, oder?bolz_platz_kind hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 19:43 Du musst das aber im Kontext lesen.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz
Das wäre wünschenswert und in der Tat eine Alternative für Deutschland.Hexer_h1 hat geschrieben: ↑Dienstag 24. März 2020, 10:04Muss ich das so verstehen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden der es unternimmt, die Ordnung der Bundesrepublik zu beseitigen. Also damit ist doch wohl die AFD gemeint, oder?bolz_platz_kind hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 19:43 Du musst das aber im Kontext lesen.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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