Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

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Bauernopfer
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Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Bauernopfer »

Habt ihr euch den Artikel schon mal angesehen? Würde gerne eine Diskussion eröffnen.
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Garnet
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Garnet »

Bauernopfer hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:12 Habt ihr euch den Artikel schon mal angesehen? Würde gerne eine Diskussion eröffnen.
Dann stell den Artikel doch hier mal zur Verfügung damit nicht alle suchen müssen.
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Bauernopfer
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Bauernopfer »

Garnet hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:31
Bauernopfer hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:12 Habt ihr euch den Artikel schon mal angesehen? Würde gerne eine Diskussion eröffnen.
Dann stell den Artikel doch hier mal zur Verfügung damit nicht alle suchen müssen.
:smokingjoint:
Nö - ihr habt genug Zeit zum Suchen...
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Atlan
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Atlan »

Bauernopfer hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:42
Garnet hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:31
Bauernopfer hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:12 Habt ihr euch den Artikel schon mal angesehen? Würde gerne eine Diskussion eröffnen.
Dann stell den Artikel doch hier mal zur Verfügung damit nicht alle suchen müssen.
:smokingjoint:
Nö - ihr habt genug Zeit zum Suchen...
Du solltest nicht von dir auf andere schließen.
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Bauernopfer
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Bauernopfer »

Es schadet nicht, wenn man Eigeninitiative ergreift.
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Atlan
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Atlan »

Bauernopfer hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:09 Es schadet nicht, wenn man Eigeninitiative ergreift.
So wie du zum Klopapier anderer Leute?
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Bauernopfer
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Bauernopfer »

zum Beispiel - dafür habe jetzt keinen Notstand, dahingehend
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Yeti
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Yeti »

Bauernopfer hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:35 zum Beispiel - dafür habe jetzt keinen Notstand, dahingehend
Dafür aber mit Sicherheit an anderer Stelle. :lol:
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von bolz_platz_kind »

Du musst das aber im Kontext lesen.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von rauschberg »

bolz_platz_kind hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:43 Du musst das aber im Kontext lesen.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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Das scheitert doch schon am Begriff Kontext! :smokingjoint:
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von curnon »

Klarstellung: Natürlich darf man sich auch mit den aktuell neuen Einschränkungen noch frei bewegen. Die einzigen, die das Haus nicht mehr verlassen dürfen sind #Reichsbürger, weil die Einreise von nicht EU-Bürgern derzeit untersagt ist.

https://twitter.com/bundesamtfvs/status ... 74880?s=21
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Atlan
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Atlan »

curnon hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 20:15
Klarstellung: Natürlich darf man sich auch mit den aktuell neuen Einschränkungen noch frei bewegen. Die einzigen, die das Haus nicht mehr verlassen dürfen sind #Reichsbürger, weil die Einreise von nicht EU-Bürgern derzeit untersagt ist.

https://twitter.com/bundesamtfvs/status ... 74880?s=21
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von bolz_platz_kind »

rauschberg hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 20:02
bolz_platz_kind hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:43 Du musst das aber im Kontext lesen.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


MfG
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Das scheitert doch schon am Begriff Kontext! :smokingjoint:
Das scheint allerdings ein allgemeines Phänomen in diesme Forum zu sein. :smokingjoint:


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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von Hexer_h1 »

bolz_platz_kind hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:43 Du musst das aber im Kontext lesen.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


MfG
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Muss ich das so verstehen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden der es unternimmt, die Ordnung der Bundesrepublik zu beseitigen. Also damit ist doch wohl die AFD gemeint, oder?
Zauberhafte Grüße vom
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bolz_platz_kind
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Re: Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Beitrag von bolz_platz_kind »

Hexer_h1 hat geschrieben: Dienstag 24. März 2020, 10:04
bolz_platz_kind hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:43 Du musst das aber im Kontext lesen.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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Muss ich das so verstehen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden der es unternimmt, die Ordnung der Bundesrepublik zu beseitigen. Also damit ist doch wohl die AFD gemeint, oder?
Das wäre wünschenswert und in der Tat eine Alternative für Deutschland.


MfG
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