Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Dede_17

Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Dede_17 »

Bin heute nach Hause geschickt worden. Rückwirkend zum 15.03. wurde Kurzarbeit beantragt - allerdings nur 50%.
Heisst 20% weniger netto und vier Stunden pro Tag arbeiten bis erstmal 30.04.20. Also ich kann damit leben und versuche die Zeit zu genießen, so gut es halt geht.

Wie siehts bei euch so aus?
Acker1966

Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Acker1966 »

Home Office
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Linden
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Linden »

Vollzeit und Überstunden.
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ernst_hellweg
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von ernst_hellweg »

Ich bin sozusagen dauerhaft im "Homeoffice", dadurch keine räumlichen Änderungen. Arbeit ist auch zum Glück noch ausreichend vorhanden.
Die Tourismusbranche von den Aushilfskellnern bis zu den Hotelbetreibern steht schlecht da. Zum April beginnt hier so langsam die Saison, und nicht wenige in den B- und C-Lagen müssen sich wirklich über den Winter retten, SH besteht nicht nur aus Sylt und Timmendorf (ein Glück). Denen wird jetzt Dank Corona einfach mal die rettende Ziellinie verschoben. Dafür erfreut der entfallene Grenzhandel mit Dänemark die Kaufleute in Südjütland, der Umsatz mit alkoholischen Getränken dürfte nördlich der Grenze durch die Decke gehen (oder die Dänen verändern plötzlich ihre Trinkgewohnheiten) :mrgreen: :drinkingdrunk:
rauschberg
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von rauschberg »

ernst_hellweg hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:01 Ich bin sozusagen dauerhaft im "Homeoffice", dadurch keine räumlichen Änderungen. Arbeit ist auch zum Glück noch ausreichend vorhanden.
Die Tourismusbranche von den Aushilfskellnern bis zu den Hotelbetreibern steht schlecht da. Zum April beginnt hier so langsam die Saison, und nicht wenige in den B- und C-Lagen müssen sich wirklich über den Winter retten, SH besteht nicht nur aus Sylt und Timmendorf (ein Glück). Denen wird jetzt Dank Corona einfach mal die rettende Ziellinie verschoben. Dafür erfreut der entfallene Grenzhandel mit Dänemark die Kaufleute in Südjütland, der Umsatz mit alkoholischen Getränken dürfte nördlich der Grenze durch die Decke gehen (oder die Dänen verändern plötzlich ihre Trinkgewohnheiten) :mrgreen: :drinkingdrunk:
Und das gleixhe Spiel am anderen Ende der Republik - Tourismus findet nicht statt. Grenzverkehr dito.
Die Händler dies- und jenseits der Grenze finden das hier gar nicht lustig.
Und wenn man dem Bayuwaren dazu auch noch all seine Hobbys wegnimmt - ist der not amused.
Wo die Sonne der Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von *Dropkick* »

Auch Home Office...
"Was denkst Du Dir? Geh weg, tschüss, verpiss Dich..! " :mrgreen:
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erpie
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von erpie »

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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Eckfahnenfan »

erpie hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:42 Status quo
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Meikinho »

Bis Mitte April ist alles safe. Danach mal schauen...
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von *Dropkick* »

Eckfahnenfan hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:17
erpie hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:42 Status quo
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Was für eine Frage...
"Was denkst Du Dir? Geh weg, tschüss, verpiss Dich..! " :mrgreen:
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von erpie »

*Dropkick* hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:19
Eckfahnenfan hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 19:17
erpie hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 18:42 Status quo
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Was für eine Frage...
Richtig :smileygiantred:
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Hoellenvaart
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Plötzlich systemrelevanter Pflegeberuf

Beitrag von Hoellenvaart »

Corona-Virus: BStBK setzt sich für den Berufsstand ein
Berlin, 18. März 2020

Bundesministerium der Finanzen
11016 Berlin
E-Mail

Dringend: Steuer­berater als system­relevanten Beruf einstufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Dynamik der Corona-Krise lässt aktuell eine auch für Deutschland bevorstehende Ausgangs­sperre befürchten. Vor diesem Hinter­grund appellieren wir heute an Sie, sich dafür einzusetzen, dass Steuer­berater als system­relevante Berufs­gruppe eingestuft werden.

Steuer­berater sind Organe der Steuer­rechts­pflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprech­partner für kleine und mittel­ständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeiter­geld, Beantragung von Überbrückungs­krediten, Insolvenz­anträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuer­berater. So sind es vor allem Steuer­berater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuer­berater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitäts­faktoren wie Lohn- und Finanz­buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.

Selbstverständlich sind auch Steuer­berater sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und ermöglichen ihren Mitarbeitern soweit technisch möglich das Arbeiten im Home-Office. Es gilt aber herauszustellen, dass Steuer­beratern nur in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können sie ihre gesamt­gesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Wir bitten Sie daher, Steuer­beratern mittels Einstufung als system­relevanter Beruf, auch im Falle einer eventuellen Ausgangs­sperre, den Zugang zu ihren Kanzlei­räumen jederzeit zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Hartmut Schwab

Präsident


https://www.bstbk.de/de/infothek?rid=79 ... 4aec3717a5

an dem typen ist die digitalisierung wohl spurlos vorbeigegangen. grundsätzlich kann alles im home-office erledigt werden.

als "hilfe" bekommt man dann noch "antworten" auf 43 fragen auf 30 seiten, wie z.b.

35.Dürfen Steuerberater ihre Mandanten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und bei der Beantragung von Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vertreten?

Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.

Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.


https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Kata ... -Krise.pdf

höchstrichterlich nicht entschieden. dürfte. besser mal einen anwalt fragen. aha.

bisher muss man sagen, dass die mandanten das kug selbst beantragen, kann folglich nicht so schwer sein. nicht mehr lustig wird es allerdings, wenn gesellschafter-geschäftsführer-millionäre fragen, ob sie für sich selbst kug beantragen können, oder kug für leute beantragt werden soll, die im betreffenden monat gar nicht angestellt sind. widerlich. spätestens dann ist ende mit ruhig und besonnen.

die kollegINNen von der konkurrenz in den oberen stockwerken arbeiten in zwei schichten, damit nie zwei leute gleichzeitig in einem raum sitzen. die haben den trend zum portablen arbeitsplatz verpennt. hoffentlich werden die türklinken und kopierer desinfiziert......

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Yeti
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Re: Plötzlich systemrelevanter Pflegeberuf

Beitrag von Yeti »

Hoellenvaart hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 23:03 Corona-Virus: BStBK setzt sich für den Berufsstand ein
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Dringend: Steuer­berater als system­relevanten Beruf einstufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Dynamik der Corona-Krise lässt aktuell eine auch für Deutschland bevorstehende Ausgangs­sperre befürchten. Vor diesem Hinter­grund appellieren wir heute an Sie, sich dafür einzusetzen, dass Steuer­berater als system­relevante Berufs­gruppe eingestuft werden.

Steuer­berater sind Organe der Steuer­rechts­pflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprech­partner für kleine und mittel­ständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeiter­geld, Beantragung von Überbrückungs­krediten, Insolvenz­anträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuer­berater. So sind es vor allem Steuer­berater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuer­berater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitäts­faktoren wie Lohn- und Finanz­buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.

Selbstverständlich sind auch Steuer­berater sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und ermöglichen ihren Mitarbeitern soweit technisch möglich das Arbeiten im Home-Office. Es gilt aber herauszustellen, dass Steuer­beratern nur in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können sie ihre gesamt­gesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Wir bitten Sie daher, Steuer­beratern mittels Einstufung als system­relevanter Beruf, auch im Falle einer eventuellen Ausgangs­sperre, den Zugang zu ihren Kanzlei­räumen jederzeit zu ermöglichen.

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35.Dürfen Steuerberater ihre Mandanten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und bei der Beantragung von Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vertreten?

Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.

Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.


https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Kata ... -Krise.pdf

höchstrichterlich nicht entschieden. dürfte. besser mal einen anwalt fragen. aha.

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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Atlan »

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Hoellenvaart
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Re: Plötzlich systemrelevanter Pflegeberuf

Beitrag von Hoellenvaart »

Yeti hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 23:25
Hoellenvaart hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 23:03 Corona-Virus: BStBK setzt sich für den Berufsstand ein
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Steuer­berater sind Organe der Steuer­rechts­pflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprech­partner für kleine und mittel­ständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeiter­geld, Beantragung von Überbrückungs­krediten, Insolvenz­anträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuer­berater. So sind es vor allem Steuer­berater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuer­berater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitäts­faktoren wie Lohn- und Finanz­buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.

Selbstverständlich sind auch Steuer­berater sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und ermöglichen ihren Mitarbeitern soweit technisch möglich das Arbeiten im Home-Office. Es gilt aber herauszustellen, dass Steuer­beratern nur in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können sie ihre gesamt­gesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Wir bitten Sie daher, Steuer­beratern mittels Einstufung als system­relevanter Beruf, auch im Falle einer eventuellen Ausgangs­sperre, den Zugang zu ihren Kanzlei­räumen jederzeit zu ermöglichen.

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als "hilfe" bekommt man dann noch "antworten" auf 43 fragen auf 30 seiten, wie z.b.

35.Dürfen Steuerberater ihre Mandanten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und bei der Beantragung von Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vertreten?

Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.

Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.


https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Kata ... -Krise.pdf

höchstrichterlich nicht entschieden. dürfte. besser mal einen anwalt fragen. aha.

bisher muss man sagen, dass die mandanten das kug selbst beantragen, kann folglich nicht so schwer sein. nicht mehr lustig wird es allerdings, wenn gesellschafter-geschäftsführer-millionäre fragen, ob sie für sich selbst kug beantragen können, oder kug für leute beantragt werden soll, die im betreffenden monat gar nicht angestellt sind. widerlich. spätestens dann ist ende mit ruhig und besonnen.

die kollegINNen von der konkurrenz in den oberen stockwerken arbeiten in zwei schichten, damit nie zwei leute gleichzeitig in einem raum sitzen. die haben den trend zum portablen arbeitsplatz verpennt. hoffentlich werden die türklinken und kopierer desinfiziert......

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Und was hat das Ganze mit der Fragestellung zu tun? Und wen interessiert das?
bist du wirklich so dumm oder ist das absicht?
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Re: Plötzlich systemrelevanter Pflegeberuf

Beitrag von Yeti »

:smile:
Hoellenvaart hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 23:37
Yeti hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 23:25
Hoellenvaart hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 23:03 Corona-Virus: BStBK setzt sich für den Berufsstand ein
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Steuer­berater sind Organe der Steuer­rechts­pflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprech­partner für kleine und mittel­ständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeiter­geld, Beantragung von Überbrückungs­krediten, Insolvenz­anträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuer­berater. So sind es vor allem Steuer­berater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuer­berater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitäts­faktoren wie Lohn- und Finanz­buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.

Selbstverständlich sind auch Steuer­berater sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und ermöglichen ihren Mitarbeitern soweit technisch möglich das Arbeiten im Home-Office. Es gilt aber herauszustellen, dass Steuer­beratern nur in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können sie ihre gesamt­gesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Wir bitten Sie daher, Steuer­beratern mittels Einstufung als system­relevanter Beruf, auch im Falle einer eventuellen Ausgangs­sperre, den Zugang zu ihren Kanzlei­räumen jederzeit zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

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als "hilfe" bekommt man dann noch "antworten" auf 43 fragen auf 30 seiten, wie z.b.

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Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.

Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.


https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Kata ... -Krise.pdf

höchstrichterlich nicht entschieden. dürfte. besser mal einen anwalt fragen. aha.

bisher muss man sagen, dass die mandanten das kug selbst beantragen, kann folglich nicht so schwer sein. nicht mehr lustig wird es allerdings, wenn gesellschafter-geschäftsführer-millionäre fragen, ob sie für sich selbst kug beantragen können, oder kug für leute beantragt werden soll, die im betreffenden monat gar nicht angestellt sind. widerlich. spätestens dann ist ende mit ruhig und besonnen.

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Und was hat das Ganze mit der Fragestellung zu tun? Und wen interessiert das?
bist du wirklich so dumm oder ist das absicht?
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von micki2 »

Linden hat geschrieben: Montag 23. März 2020, 17:19 Vollzeit und Überstunden.
Dachte Du bist ein PflegeFALL, kein Pfleger :lol:
Lebenslang Grün-Weiß.......weil WIR die Guten sind
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Linden
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Linden »

Sowohl als auch und noch viel mehr.
Ich hoffe du hast für mich geklatscht oder was es sonst noch an Nichtigkeiten gab :smokingjoint:
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von micki2 »

Nö gar nicht...……….aber ich bin baff erstaunt, sooo bescheuert wie ich dachte, ist die Bevölkerung im Allgemeinen scheinbar doch nicht....Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel
Lebenslang Grün-Weiß.......weil WIR die Guten sind
Ebbe the best
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Ebbe the best »

Fast normal weiter wie vor Corona,
lediglich ein Mitarbeiter fehlt 2 Wochen wegen Vorsorge Quarantäne nach Skiurlaub.

Da ich weiterhin viel unterwegs bin und die Menschen beobachte empfinde ich das sich die meisten gut verhalten,
am schlimmsten sind lustigerweise die Risikogruppe 70 + X

Wenn ich allerdings von Partys,geöffneten Kneipen und Shischa Bars lese platzt mir der Hut,
wenn ich die Strafandrohung höre noch mehr,da sollte kein bis zu 2 Jahren und 25000 stehen,
sondern ab 1 Monat und 1000 Euro,so wird es irgendwann lächerliche Strafen geben

Bleibt spannend
Etb
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Skymarshall
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?

Beitrag von Skymarshall »

Weiterhin Hartz 4, watt´n sonst...
Ich habe das nötige Mitleid um dich nicht völlig zu pulverisieren.