Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Bin heute nach Hause geschickt worden. Rückwirkend zum 15.03. wurde Kurzarbeit beantragt - allerdings nur 50%.
Heisst 20% weniger netto und vier Stunden pro Tag arbeiten bis erstmal 30.04.20. Also ich kann damit leben und versuche die Zeit zu genießen, so gut es halt geht.
Wie siehts bei euch so aus?
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Wie siehts bei euch so aus?
- Linden
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Vollzeit und Überstunden.
Machen wir uns nix vor, die Menschheit ist grundsätzlich einfach krass bescheuert.
Ceterum censeo ruborem taurum esse delendam.
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Ich bin sozusagen dauerhaft im "Homeoffice", dadurch keine räumlichen Änderungen. Arbeit ist auch zum Glück noch ausreichend vorhanden.
Die Tourismusbranche von den Aushilfskellnern bis zu den Hotelbetreibern steht schlecht da. Zum April beginnt hier so langsam die Saison, und nicht wenige in den B- und C-Lagen müssen sich wirklich über den Winter retten, SH besteht nicht nur aus Sylt und Timmendorf (ein Glück). Denen wird jetzt Dank Corona einfach mal die rettende Ziellinie verschoben. Dafür erfreut der entfallene Grenzhandel mit Dänemark die Kaufleute in Südjütland, der Umsatz mit alkoholischen Getränken dürfte nördlich der Grenze durch die Decke gehen (oder die Dänen verändern plötzlich ihre Trinkgewohnheiten)
Die Tourismusbranche von den Aushilfskellnern bis zu den Hotelbetreibern steht schlecht da. Zum April beginnt hier so langsam die Saison, und nicht wenige in den B- und C-Lagen müssen sich wirklich über den Winter retten, SH besteht nicht nur aus Sylt und Timmendorf (ein Glück). Denen wird jetzt Dank Corona einfach mal die rettende Ziellinie verschoben. Dafür erfreut der entfallene Grenzhandel mit Dänemark die Kaufleute in Südjütland, der Umsatz mit alkoholischen Getränken dürfte nördlich der Grenze durch die Decke gehen (oder die Dänen verändern plötzlich ihre Trinkgewohnheiten)
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Und das gleixhe Spiel am anderen Ende der Republik - Tourismus findet nicht statt. Grenzverkehr dito.ernst_hellweg hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 18:01 Ich bin sozusagen dauerhaft im "Homeoffice", dadurch keine räumlichen Änderungen. Arbeit ist auch zum Glück noch ausreichend vorhanden.
Die Tourismusbranche von den Aushilfskellnern bis zu den Hotelbetreibern steht schlecht da. Zum April beginnt hier so langsam die Saison, und nicht wenige in den B- und C-Lagen müssen sich wirklich über den Winter retten, SH besteht nicht nur aus Sylt und Timmendorf (ein Glück). Denen wird jetzt Dank Corona einfach mal die rettende Ziellinie verschoben. Dafür erfreut der entfallene Grenzhandel mit Dänemark die Kaufleute in Südjütland, der Umsatz mit alkoholischen Getränken dürfte nördlich der Grenze durch die Decke gehen (oder die Dänen verändern plötzlich ihre Trinkgewohnheiten)
Die Händler dies- und jenseits der Grenze finden das hier gar nicht lustig.
Und wenn man dem Bayuwaren dazu auch noch all seine Hobbys wegnimmt - ist der not amused.
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Auch Home Office...
"Was denkst Du Dir? Geh weg, tschüss, verpiss Dich..! "
Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Bis Mitte April ist alles safe. Danach mal schauen...
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Live(1977)
Was für eine Frage...
"Was denkst Du Dir? Geh weg, tschüss, verpiss Dich..! "
Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Richtig*Dropkick* hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 19:19Live(1977)
Was für eine Frage...
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Plötzlich systemrelevanter Pflegeberuf
Corona-Virus: BStBK setzt sich für den Berufsstand ein
Berlin, 18. März 2020
Bundesministerium der Finanzen
11016 Berlin
E-Mail
Dringend: Steuerberater als systemrelevanten Beruf einstufen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dynamik der Corona-Krise lässt aktuell eine auch für Deutschland bevorstehende Ausgangssperre befürchten. Vor diesem Hintergrund appellieren wir heute an Sie, sich dafür einzusetzen, dass Steuerberater als systemrelevante Berufsgruppe eingestuft werden.
Steuerberater sind Organe der Steuerrechtspflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeitergeld, Beantragung von Überbrückungskrediten, Insolvenzanträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuerberater. So sind es vor allem Steuerberater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuerberater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitätsfaktoren wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.
Selbstverständlich sind auch Steuerberater sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und ermöglichen ihren Mitarbeitern soweit technisch möglich das Arbeiten im Home-Office. Es gilt aber herauszustellen, dass Steuerberatern nur in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können sie ihre gesamtgesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Wir bitten Sie daher, Steuerberatern mittels Einstufung als systemrelevanter Beruf, auch im Falle einer eventuellen Ausgangssperre, den Zugang zu ihren Kanzleiräumen jederzeit zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Hartmut Schwab
Präsident
https://www.bstbk.de/de/infothek?rid=79 ... 4aec3717a5
an dem typen ist die digitalisierung wohl spurlos vorbeigegangen. grundsätzlich kann alles im home-office erledigt werden.
als "hilfe" bekommt man dann noch "antworten" auf 43 fragen auf 30 seiten, wie z.b.
35.Dürfen Steuerberater ihre Mandanten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und bei der Beantragung von Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vertreten?
Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.
Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.
https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Kata ... -Krise.pdf
höchstrichterlich nicht entschieden. dürfte. besser mal einen anwalt fragen. aha.
bisher muss man sagen, dass die mandanten das kug selbst beantragen, kann folglich nicht so schwer sein. nicht mehr lustig wird es allerdings, wenn gesellschafter-geschäftsführer-millionäre fragen, ob sie für sich selbst kug beantragen können, oder kug für leute beantragt werden soll, die im betreffenden monat gar nicht angestellt sind. widerlich. spätestens dann ist ende mit ruhig und besonnen.
die kollegINNen von der konkurrenz in den oberen stockwerken arbeiten in zwei schichten, damit nie zwei leute gleichzeitig in einem raum sitzen. die haben den trend zum portablen arbeitsplatz verpennt. hoffentlich werden die türklinken und kopierer desinfiziert......
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Dringend: Steuerberater als systemrelevanten Beruf einstufen
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Steuerberater sind Organe der Steuerrechtspflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeitergeld, Beantragung von Überbrückungskrediten, Insolvenzanträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuerberater. So sind es vor allem Steuerberater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuerberater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitätsfaktoren wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.
Selbstverständlich sind auch Steuerberater sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und ermöglichen ihren Mitarbeitern soweit technisch möglich das Arbeiten im Home-Office. Es gilt aber herauszustellen, dass Steuerberatern nur in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können sie ihre gesamtgesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Wir bitten Sie daher, Steuerberatern mittels Einstufung als systemrelevanter Beruf, auch im Falle einer eventuellen Ausgangssperre, den Zugang zu ihren Kanzleiräumen jederzeit zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
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als "hilfe" bekommt man dann noch "antworten" auf 43 fragen auf 30 seiten, wie z.b.
35.Dürfen Steuerberater ihre Mandanten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und bei der Beantragung von Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vertreten?
Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.
Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.
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höchstrichterlich nicht entschieden. dürfte. besser mal einen anwalt fragen. aha.
bisher muss man sagen, dass die mandanten das kug selbst beantragen, kann folglich nicht so schwer sein. nicht mehr lustig wird es allerdings, wenn gesellschafter-geschäftsführer-millionäre fragen, ob sie für sich selbst kug beantragen können, oder kug für leute beantragt werden soll, die im betreffenden monat gar nicht angestellt sind. widerlich. spätestens dann ist ende mit ruhig und besonnen.
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Re: Plötzlich systemrelevanter Pflegeberuf
Und was hat das Ganze mit der Fragestellung zu tun? Und wen interessiert das?Hoellenvaart hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 23:03 Corona-Virus: BStBK setzt sich für den Berufsstand ein
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Steuerberater sind Organe der Steuerrechtspflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeitergeld, Beantragung von Überbrückungskrediten, Insolvenzanträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuerberater. So sind es vor allem Steuerberater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuerberater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitätsfaktoren wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.
Selbstverständlich sind auch Steuerberater sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und ermöglichen ihren Mitarbeitern soweit technisch möglich das Arbeiten im Home-Office. Es gilt aber herauszustellen, dass Steuerberatern nur in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können sie ihre gesamtgesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Wir bitten Sie daher, Steuerberatern mittels Einstufung als systemrelevanter Beruf, auch im Falle einer eventuellen Ausgangssperre, den Zugang zu ihren Kanzleiräumen jederzeit zu ermöglichen.
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Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.
Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.
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höchstrichterlich nicht entschieden. dürfte. besser mal einen anwalt fragen. aha.
bisher muss man sagen, dass die mandanten das kug selbst beantragen, kann folglich nicht so schwer sein. nicht mehr lustig wird es allerdings, wenn gesellschafter-geschäftsführer-millionäre fragen, ob sie für sich selbst kug beantragen können, oder kug für leute beantragt werden soll, die im betreffenden monat gar nicht angestellt sind. widerlich. spätestens dann ist ende mit ruhig und besonnen.
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
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Re: Plötzlich systemrelevanter Pflegeberuf
bist du wirklich so dumm oder ist das absicht?Yeti hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 23:25Und was hat das Ganze mit der Fragestellung zu tun? Und wen interessiert das?Hoellenvaart hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 23:03 Corona-Virus: BStBK setzt sich für den Berufsstand ein
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Steuerberater sind Organe der Steuerrechtspflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeitergeld, Beantragung von Überbrückungskrediten, Insolvenzanträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuerberater. So sind es vor allem Steuerberater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuerberater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitätsfaktoren wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.
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Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.
Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.
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Re: Plötzlich systemrelevanter Pflegeberuf
Es gibt keine dummen Fragen. Es gibt nur dumme Antworten.Hoellenvaart hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 23:37bist du wirklich so dumm oder ist das absicht?Yeti hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 23:25Und was hat das Ganze mit der Fragestellung zu tun? Und wen interessiert das?Hoellenvaart hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 23:03 Corona-Virus: BStBK setzt sich für den Berufsstand ein
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Steuerberater sind Organe der Steuerrechtspflege und in diesen Tagen mehr denn je erster Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese sind mit Fragen zu Kurzarbeitergeld, Beantragung von Überbrückungskrediten, Insolvenzanträgen, etc. konfrontiert und wenden sich ratsuchend an ihren Steuerberater. So sind es vor allem Steuerberater, die ihre Mandanten dabei unterstützen, möglichst ruhig und besonnen die für sie notwendigen Maßnahmen und Aktivitäten einzuleiten (Absprachen mit Mitarbeitern, den Banken, den Kunden und Lieferanten). Schließlich sind es Steuerberater, die laufende gesamtwirtschaftliche Stabilitätsfaktoren wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen etc. absichern.
Selbstverständlich sind auch Steuerberater sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst und ermöglichen ihren Mitarbeitern soweit technisch möglich das Arbeiten im Home-Office. Es gilt aber herauszustellen, dass Steuerberatern nur in den Räumen der Kanzlei die komplette Infrastruktur zur Verfügung steht. Nur hier können sie ihre gesamtgesellschaftlichen Aufgaben umfassend erfüllen. Wir bitten Sie daher, Steuerberatern mittels Einstufung als systemrelevanter Beruf, auch im Falle einer eventuellen Ausgangssperre, den Zugang zu ihren Kanzleiräumen jederzeit zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Das Sozialgericht Chemnitz (Urt. v. 26.10.2017 –S 26 AL 331/16) hat einen mit der Lohnbuchhaltung eines Baube-triebs beauftragten Steuerberater in einem Widerspruchsverfahren auf Saison-Kurzar-beitergeld nach § 101 SGB III als Verfahrensbevollmächtigten des Arbeitgebers jeden-falls dann als vertretungsberechtigt angesehen, wenn nur Berechnungsfragen fürdas Saison-Kurzarbeitergeld im Streit stehen. Sowohl das Antrags-als auch das Wider-spruchsverfahren sind in diesem Fall eine zulässige Nebentätigkeit zur Lohnbuchhaltung nach § 5 Abs. 1 RDG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist unter dem beim LSG Sachsen unter dem Az. L 3 AL 176/17 anhängig.Zulässig sind jedenfalls die Berechnung von Kurzarbeitergeld sowie das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld und die Abgabe der Meldung für den Mandanten.
Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen. In diesen Fragen sind Rechtsanwälte heranzuziehen.Das Ausfüllen der Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfte ebenso zulässig sein. Für weitergehende Fragen ist anwaltlicher Rat einzuholen.
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Dachte Du bist ein PflegeFALL, kein Pfleger
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Sowohl als auch und noch viel mehr.
Ich hoffe du hast für mich geklatscht oder was es sonst noch an Nichtigkeiten gab
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Nö gar nicht...……….aber ich bin baff erstaunt, sooo bescheuert wie ich dachte, ist die Bevölkerung im Allgemeinen scheinbar doch nicht....Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel
Lebenslang Grün-Weiß.......weil WIR die Guten sind
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Fast normal weiter wie vor Corona,
lediglich ein Mitarbeiter fehlt 2 Wochen wegen Vorsorge Quarantäne nach Skiurlaub.
Da ich weiterhin viel unterwegs bin und die Menschen beobachte empfinde ich das sich die meisten gut verhalten,
am schlimmsten sind lustigerweise die Risikogruppe 70 + X
Wenn ich allerdings von Partys,geöffneten Kneipen und Shischa Bars lese platzt mir der Hut,
wenn ich die Strafandrohung höre noch mehr,da sollte kein bis zu 2 Jahren und 25000 stehen,
sondern ab 1 Monat und 1000 Euro,so wird es irgendwann lächerliche Strafen geben
Bleibt spannend
Etb
lediglich ein Mitarbeiter fehlt 2 Wochen wegen Vorsorge Quarantäne nach Skiurlaub.
Da ich weiterhin viel unterwegs bin und die Menschen beobachte empfinde ich das sich die meisten gut verhalten,
am schlimmsten sind lustigerweise die Risikogruppe 70 + X
Wenn ich allerdings von Partys,geöffneten Kneipen und Shischa Bars lese platzt mir der Hut,
wenn ich die Strafandrohung höre noch mehr,da sollte kein bis zu 2 Jahren und 25000 stehen,
sondern ab 1 Monat und 1000 Euro,so wird es irgendwann lächerliche Strafen geben
Bleibt spannend
Etb
- Skymarshall
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Re: Ab heute Kurzarbeit - und bei euch so?
Weiterhin Hartz 4, watt´n sonst...
Ich habe das nötige Mitleid um dich nicht völlig zu pulverisieren.