Atlan hat geschrieben: ↑Dienstag 14. April 2020, 22:23
Atlan hat geschrieben: ↑Sonntag 12. April 2020, 00:14
Gegen die "Corona-Regeln" gleich vor das Bundesverfassungsgericht:
https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... egeln.html
Sie wollte vom Bundesverfassungsgericht alle Corona-Regeln aufheben lassen: Juristin Beate Bahner ist damit gescheitert – und will jetzt gar nicht mehr als Anwältin arbeiten.
Beate Bahner: "Konnte Rechtsstaat nicht vor Tyrannei retten"
Bahner teilte als Reaktion auf ihrer Homepage mit, es sei ihr "leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland (...) vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtendsten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat."
Warum sie vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, bitte über den Link im Artikel nachlesen.
Als Anwältin hätte sie klüger sein können, also eigentlich müssen. So ist ihr Vorgehen und ihre Reaktion auf das Scheitern mMn absurd.
Jetzt wurde sie zwangsweise eingewiesen:
Kurz nach einem von ihr angekündigten Rückzug aus der Öffentlichkeit ist die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Zuvor hatte sie offenbar fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt.
https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... trie-.html
Kurz nach einem von ihr angekündigten Rückzug aus der Öffentlichkeit ist die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Zuvor hatte sie offenbar fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt.
Hätte sie sich bloß hier im Forum angemeldet. Dann wäre ihr das nicht passiert. Sie soll froh sein, dass sie nicht in Russland lebt. Ansonsten hätte sie schon aus einem Regenschirm eine tödliche Dosis bekommen.
Viele meinen ja, dass die Zwangs(!)-Einweisung in eine Psychiatrie keine besonderen Folgen hat. Für den Lebenslauf.
Tatsächlich ist ein solcher 'unfreiwilliger' Aufenthalt rechtlich für den Betroffenen das Ende des 'normalen' Lebens.
Im Gegensatz zu Vorstrafen verschwindet eine solche Zwangseinweisung nicht mal aus dem pol. Führungszeugnis.
Zumindest, wenn sie nach § 63 StGB „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ eingewiesen wurde.
Somit ist dann ihre anwaltliche Zulassung auch schnell weg.
Fazit: Lieber beim diesme Forum anmelden. Hier werden Sie geholfen.