erpie hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 19:03
rauschberg hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 16:17
erpie hat geschrieben: ↑Montag 23. März 2020, 15:30
Klar die Verschlüsselung ist auch bombensicher! Zudem wer sagt Dir denn das die Daten ausschließlich von offiziellen Stellen genutzt werden? Aber klar im Zweifel habe ich ja nichts zu verbergen können die ruhig haben.
Also unterstellen wir erst mal den Missbrauch!
Welche nicht offiziellen Stellen sollen es denn bitte sein?
Man könnte ja auch einfach mal diesem Deppen vom Robert-Koch-Institut glauben, der bereits ein erstes Ergebnis dieser Mobildatenauswertung bekanntgegeben hat - und auch da ging es wie vorher angekündigt nur um die Masse der Mobilität.
Und Verschlüsselung ist eine ganz andere Baustelle.
Nur der Dienstanbieter hat die Daten, die sich hinter einer Mobilfunknummer. Und da braucht es auch keine Verschlüsselung. Die muss der nur intern trennen. Und die darf er nur mit richterlicher Anweisung im Einzelfall herausgeben.
Mobilfunknummer und Funkmasten sind das eine - Mobilfunknummer und Nutzerdaten sind etwas ganz anderes.
Ist das gleiche wie mit deiner e-mail -Adresse. Wenn der Provider nicht die dazugehörenden persönlichen Daten herausgibt, nutzt das Ganze überhaupt nichts - und das machen sich doch die schrägen Vögel alle zunutze.
Warum denn diese ganzen dubiosen Mails, in denen man zur Herausgabe seiner persönlichen Daten aufgefordert wird.
Warum sagt denn jedes Geldinstitut - wir würden sie niemals zur Herausgabe von --- per Mail auffordern.
Weil nur das Geldinstitut diese Daten intern hat und auch braucht - und auch nur bei Vorlage eines richterlichen Beschlussses herausgibt.
Bloß weil Gott und die Wellt so dämlich ist, seine persönlichen Daten jedem Hans und Franz - oder besser Amazon und Facebook - auf Wunsch sofort zu übermitteln, heißt das ja nicht , dass das so sein muss und der Normalfall ist.
Schön für Dich das Du so ein Vertrauen in die Technik und Behörden hast!
Ich habe doch auch nicht geschrieben das die Daten von offizieller Stelle weitergegeben werde. Nur mal so ein Beispiel hier aus Berlin wie sicher im allgemeinen unsere Daten sind:
https://www.berliner-zeitung.de/mensch- ... e-li.76984
https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach ... 79048.html
Wer redert denn von Behörden?
Das ist eben der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Systemen.
Sensible und persönliche Daten werden in Banken, bei Providern und ähnlichen Institutionen in einem geschlossenen System ver- und bearbeitet.
Das heißt, es gibt KEINE Verbindung nach außen. Für das geschlossene System gelten besondere Bestimmungen und es gibt nur ganz bestimmte technisch gesondert gesicherte Schnittstellen zum äußeren System.
Und nur über diese gesondert gesicherten Schnittstellen ist ein Datentransfer möglich.
In vielen Bereichen muss dies sogar händisch erfolgen - z.B über einen vorher gesondert überprüften und in einem speziellen Gerät entschlüsselten Datenträger.
Umgekehrt können keine Datenträger ohne diese gesonderte Überprüfung und spezielle Verschlüsselung in dem geschlossenen System überhaupt ausgelesen werden.
Warum dieser Aufwand?
Weder eine Bank noch ein Provider hat Lust, sich wegen mangelhaft gesicherter persönlicher Zugangsdaten - vor allem bei der Masse der Daten - permanent in irgendwelchen Schadensersatzprozessen wiederzufinden.
Vor allem dann, wenn es eben nicht in Deutschland und seinen popligen Schadensersatzsummen ist.
In Zeiten des Onlinebanking und der Onlineverträge findet sich der "Geschäftspartner" plötzlich in den USA vor Gericht wieder und da geht es dann schlagartig um andere Summen.
Über das Berliner Kammergericht - Schwamm drüber.
Sicherheit kostet Geld - und wie war das doch gleich in Berlin: Arm aber sexy!
Aber nochmal - für eine Weitergabe von persönlichen Mobilfunkdaten ist für den Einzelfall ein richterlicher Beschluß nötig.
Sollte eine Regierung "flächendeckende" Weitergabe dieser Daten durchsetzen will, ist vorher eine Änderung des Artikel 10 des Grundgesetzes notwendig. Da es sich aber um einen Artikel der Grundrechte handelt, ist dafür in den gesetzgebenden Institutionan Bundestag und Bundesrat mindestens eine Zweidrittelmehrheit notwendig!
Wie will denn die Regierung diese Mehrheit bekommen? Das ist praktisch ausgeschlossen.
Und selbst den Versuch wickelt man nicht mal so eben in drei Wochen ab - das wäre sicherlich ein Versuch, der Monate dauern würde.
Im Gegensatz zu den Herrschaften von Amazon oder Facebook- von anderen Institutionen mit online-Anbindung mal ganz abgesehen - gibt es eben auch Institutionen, die sich ihre Datensicherheit richtig was kosten lassen.
Wo die Sonne der Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.