Ne bis in idem

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Hoellenvaart
Schwallerkopp
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Ne bis in idem

Beitrag von Hoellenvaart »

Grundsatzentscheidung in Karlsruhe
Erneute Anklage für dieselbe Tat ist verfassungswidrig
Nach einem Freispruch erneut vor Gericht? Der Verdächtige im Mordfall Frederike von Möhlmann wehrte sich gegen die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens – und bekam nun vom Bundesverfassungsgericht recht.
31.10.2023, 18.55 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich gemacht hat, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen Beweisen erneut aufzurollen. Einzelne müssten darauf vertrauen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Der in einem Mordfall verdächtigte Ismet H. hat mit seiner eingereichten Verfassungsbeschwerde damit Erfolg.

Nun urteilte es grundsätzlich über den Fall. Die Vorsitzende Richterin Doris König erklärte bei der Urteilsverkündung, das Grundgesetz enthalte im Artikel 103 nicht nur ein bloßes Mehrfachbestrafungs-, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot. »Dieses schützt nicht nur bereits einmal verurteilte, sondern auch freigesprochene Personen vor einem erneuten Strafverfahren.« Das gelte gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, aber auch gegenüber dem Gesetzgeber. Diese haben bei Neuregelungen von Wiederaufnahmegründen zulasten des Betroffenen selbst dann keinen Spielraum, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ein Urteil unrichtig war.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 3f283f8f3e

hier der text des gesetzes:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.


klingt doch sehr eindeutig. wie man daraus entnehmen kann, dass damit auch gemeint ist, dass auch niemand wegen derselben tat mehrmals angeklagt werden darf, ist mir vollkommen schleierhaft. kann es sein, dass die richter das grundgesetz gar nicht kennen ???

und wieso schreibt der Spiegel "Einzelne müssten darauf vertrauen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden" ? wenn man frei gesprochen wurde, ist man doch gar nicht belangt worden. ist der Spiegel dumm ???
„...Politiker! Du kennst die Ethik dieser Leute, die liegt noch ein Grad unter der von Kinderschändern...“ (Alvy Singer) :twisted:
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