Rechtsextremismus in der Bundeswehr

Benutzeravatar
erpie
Urgestein
Beiträge: 6907
Registriert: Freitag 26. April 2019, 18:24
Wohnort: Berlin

Rechtsextremismus in der Bundeswehr

Beitrag von erpie »

Da fällt einem nichts mehr zu ein außer Versagen auf allen Ebenen!
Eigentlich wollte Patrick J. Elitesoldat werden. Doch als junger Unteroffizier stieß er auf Rechtsextreme in der Bundeswehr, meldete diese und musste feststellen: Für eine Karriere als Elitesoldat ist das nicht förderlich. Denn statt die von ihm gemeldeten Vorfälle zu ahnden, ging die Bundeswehr gegen Patrick J. vor.  t-online berichtete über seine Meldungen zu Rechtsextremen in der Bundeswehr und den Umgang damit. Sechs Jahre dauert der Kampf von Patrick J. inzwischen.

Nun hat er sich an die Wehrbeauftragte Eva Högl (SPD) gewandt. Sie ist qua Amt "Anwältin der Soldatinnen und Soldaten", wie es auf ihrer Homepage steht, und parlamentarische Kontrollinstanz der Bundeswehr. Doch auch von ihr bekommt Patrick J. keine Hilfe. Denn sie erklärt sich für nicht zuständig – dabei wäre sie das laut Gesetz durchaus.
...
Patrick J.s Kampf gegen Rechtsextreme in der Bundeswehr begann 2017, gut ein Jahr, nachdem Patrick J. bei der Bundeswehr angefangen hatte. Von Anfang an bekam er mit, dass einige Kameraden sich rechtsextrem äußerten. Nun entschied er sich, diese Fälle seinen Vorgesetzten zu melden. Er schrieb ein Dossier, das t-online vorliegt. Es enthält Screenshots von Instagram-Accounts, Chatnachrichten, die zahlreiche Verdachtsfälle belegen, aber auch Notizen über Äußerungen und Beobachtungen."Missbrauch der Befehlsbefugnis" heißt so etwas bei der Bundeswehr. Patrick J. wurde so selbst zum Beschuldigten in einem Strafverfahren. "Eine Nebelkerze", nennt er das. Das Verfahren gegen den Whistleblower Patrick J. endete zunächst Ende 2018 mit einer Verurteilung. Doch bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gab es zahlreiche Fehler und Lücken. So wollten Zeugen zwar am folgenden Morgen vom "Strammstehen" gehört haben – später aber kam heraus, dass sie an dem Tag gar keinen Dienst hatten. Vor Gericht wurden aber nicht die Zeugen in Zweifel gezogen, sondern die angebliche Tat wurde kurzerhand auf einen anderen Tag verlegt, der dann zu den Dienstplänen passte. Und laut Patrick J. gibt es weitere Widersprüche.

Die Wehrbeauftragte Högl sieht keine eigene Zuständigkeit. Doch Högl lässt ihm in einer Standardantwort, die eine ihrer Mitarbeiterinnen verfasste, mitteilen, dass ein Einschreiten der Wehrbeauftragten "ausgeschlossen" sei. Nur Soldaten hätten ein sogenanntes "Eingaberecht". Soldat sei Patrick J. aber nicht mehr. Die Mitarbeiterin begründet das mit dem §7 des Gesetzes über die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, kurz "WBeauftrG".

Der Paragraf ist allerdings für diesen Fall vollkommen irrelevant. Denn darin heißt es lediglich: "Jeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung des Wehrbeauftragten darf er nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden." Es steht also nichts davon, dass ein "normaler Bürger" keine Eingabe machen darf, sondern nur, dass ein Soldat keine Nachteile erfahren darf, wenn er sich an die Wehrbeauftragte wendet.
https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... lower.html
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
(Oscar Wilde)
Weil das Denken so schwierig ist, urteilt man lieber.
(Sandor Márai)
Gruß
erpie
Benutzeravatar
Heinz B.
Urgestein
Beiträge: 8407
Registriert: Dienstag 30. Juni 2020, 11:28

Re: Rechtsextremismus in der Bundeswehr

Beitrag von Heinz B. »

Weißt du, weswegen Patrick J. konkret angeklagt und verurteilt wurde? Ich habe darüber im Artikel nichts gefunden.
Ich diskutiere nicht, ich erkläre lediglich, warum ich Recht habe. :wink:
Benutzeravatar
erpie
Urgestein
Beiträge: 6907
Registriert: Freitag 26. April 2019, 18:24
Wohnort: Berlin

Re: Rechtsextremismus in der Bundeswehr

Beitrag von erpie »

Heinz B. hat geschrieben: Freitag 5. Mai 2023, 10:12 Weißt du, weswegen Patrick J. konkret angeklagt und verurteilt wurde? Ich habe darüber im Artikel nichts gefunden.
Patrick J. gilt seitdem als Nestbeschmutzer. Und er wird selbst zum Täter gemacht: Kurze Zeit später beschuldigte ihn ein Stubenkamerad: Patrick J. habe seine höhere Stellung ausgenutzt und ihn strammstehen lassen.

"Missbrauch der Befehlsbefugnis" heißt so etwas bei der Bundeswehr. Patrick J. wurde so selbst zum Beschuldigten in einem Strafverfahren. "Eine Nebelkerze", nennt er das. Das Verfahren gegen den Whistleblower Patrick J. endete zunächst Ende 2018 mit einer Verurteilung. Doch bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gab es zahlreiche Fehler und Lücken. So wollten Zeugen zwar am folgenden Morgen vom "Strammstehen" gehört haben – später aber kam heraus, dass sie an dem Tag gar keinen Dienst hatten. Vor Gericht wurden aber nicht die Zeugen in Zweifel gezogen, sondern die angebliche Tat wurde kurzerhand auf einen anderen Tag verlegt, der dann zu den Dienstplänen passte. Und laut Patrick J. gibt es weitere Widersprüche.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
(Oscar Wilde)
Weil das Denken so schwierig ist, urteilt man lieber.
(Sandor Márai)
Gruß
erpie
Benutzeravatar
Heinz B.
Urgestein
Beiträge: 8407
Registriert: Dienstag 30. Juni 2020, 11:28

Re: Rechtsextremismus in der Bundeswehr

Beitrag von Heinz B. »

erpie hat geschrieben: Freitag 5. Mai 2023, 10:42
Heinz B. hat geschrieben: Freitag 5. Mai 2023, 10:12 Weißt du, weswegen Patrick J. konkret angeklagt und verurteilt wurde? Ich habe darüber im Artikel nichts gefunden.
Patrick J. gilt seitdem als Nestbeschmutzer. Und er wird selbst zum Täter gemacht: Kurze Zeit später beschuldigte ihn ein Stubenkamerad: Patrick J. habe seine höhere Stellung ausgenutzt und ihn strammstehen lassen.

"Missbrauch der Befehlsbefugnis" heißt so etwas bei der Bundeswehr. Patrick J. wurde so selbst zum Beschuldigten in einem Strafverfahren. "Eine Nebelkerze", nennt er das. Das Verfahren gegen den Whistleblower Patrick J. endete zunächst Ende 2018 mit einer Verurteilung. Doch bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gab es zahlreiche Fehler und Lücken. So wollten Zeugen zwar am folgenden Morgen vom "Strammstehen" gehört haben – später aber kam heraus, dass sie an dem Tag gar keinen Dienst hatten. Vor Gericht wurden aber nicht die Zeugen in Zweifel gezogen, sondern die angebliche Tat wurde kurzerhand auf einen anderen Tag verlegt, der dann zu den Dienstplänen passte. Und laut Patrick J. gibt es weitere Widersprüche.
Sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass allein wegen eines einmaligen "Strammstehenlassens" ein Strafverfahren eröffnet wird.
Ich diskutiere nicht, ich erkläre lediglich, warum ich Recht habe. :wink:
Benutzeravatar
Skymarshall
Vizemeister
Beiträge: 576
Registriert: Montag 16. Dezember 2019, 07:29

Re: Rechtsextremismus in der Bundeswehr

Beitrag von Skymarshall »

„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“
Ich habe das nötige Mitleid um dich nicht völlig zu pulverisieren.