Heinz B. hat geschrieben: ↑Montag 18. Juli 2022, 13:01
Er schreibt, „Layla“ sei „behördlich“ verboten worden.
Genau genommen, schreibt er das nicht. Er schreibt, dass "Schlagertexte" behördlich nicht verboten werden sollten.
Das ist schon ein ziemlich großer Unterschied.
Aber, wie bereits gesagt, die ganze Aufregung ist völlig überzogen und vor allem unnütz. Wir haben z.Z. ganz andere Probleme.
"... Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zuviel". Twitter Buschmann
Klar kann er sich da rausreden, allerdings wurde das Lied nicht behördlich verboten, wie in dem Twitter Post doch zumindest suggeriert wird.
Buschmann hätte das hier recherchieren müssen bevor er sich so äußert:
In Würzburg wurde bereits letztes Jahr beschlossen, dass auf den eigenen Veranstaltungen rassistische oder sexistische Lieder nicht mehr gespielt werden sollen. Anlass damals war das „Donaulied“, das auch keine Kontroverse ausgelöst hat (Quelle). Als Folge dessen soll auf dem Festzelt des Würzburger Kiliani-Volksfestes auch der Ballermannsong „Layla“ nicht mehr gespielt werden. Der Veranstalter hatte das Lied als sexistisch eingestuft. Im Rahmen des Volksfestes darf es also nicht mehr auf der Musikliste stehen. Es gibt aber kein „Verbot“ des Lieds. Die Stadt Würzburg will es nur nicht auf ihren eigenen Veranstaltungen hören.
https://www.volksverpetzer.de/medien/layla-ist-erlaubt/
und noch einmal, es wäre als Jurist alleine schon peinlich aber als Justizminister...
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
(Oscar Wilde)
Weil das Denken so schwierig ist, urteilt man lieber.
(Sandor Márai)
Gruß
erpie