stimme nicht zu,Txomin_Gurrutxaga hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Mai 2023, 21:42
Stimme zu. Der Nelson Muntz des Forums. Im Vergleich zum Baerbock-Heinz versprüht selbst Hoelle ausschließlich lebensbejahende Vibes![]()


































stimme nicht zu,Txomin_Gurrutxaga hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Mai 2023, 21:42
Stimme zu. Der Nelson Muntz des Forums. Im Vergleich zum Baerbock-Heinz versprüht selbst Hoelle ausschließlich lebensbejahende Vibes![]()
Beitrak gemeldet !GaviaoDF hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Mai 2023, 18:28Beitrag wegen unpassender Formulierung entferntSkymarshall hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Mai 2023, 15:16 habt ihr eure lächerliche phalanx der nicht wahrgenommenen im letzten bulimie workshop oder während der gestrigen prostata massage gegründet?
Du bist mir schon ein kleiner Schlingel...Txomin_Gurrutxaga hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Mai 2023, 21:42
Stimme zu. Der Nelson Muntz des Forums. Im Vergleich zum Baerbock-Heinz versprüht selbst Hoelle ausschließlich lebensbejahende Vibes![]()
In Bayern wird im Herbst gewählt. Ich fürchte, dass den Spatzen bis dahin noch Einiges bevorstehtAmitaener hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Mai 2023, 10:27 Es wird aufmunitioniert.
Einer der Scharfmacher (Tarnname "Gewerkschafter") spricht von "Straßenterror".
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... ing.com%2F
Der Staat bringt also seine Kanonen in Stellung. Mal gespannt wie die Spatzen reagieren.
Wieso? Spatzen haben doch nichts zu befürchten. Die besitzen immerhin so viel Hirn, sich nicht irgendwo sinnlos festzukleben.tcb hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Mai 2023, 11:01In Bayern wird im Herbst gewählt. Ich fürchte, dass den Spatzen bis dahin noch Einiges bevorstehtAmitaener hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Mai 2023, 10:27 Es wird aufmunitioniert.
Einer der Scharfmacher (Tarnname "Gewerkschafter") spricht von "Straßenterror".
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... ing.com%2F
Der Staat bringt also seine Kanonen in Stellung. Mal gespannt wie die Spatzen reagieren.![]()
Das Boardschneeflöckchen hat wieder gezuckt.
Die Staatsorgane arbeiten Hand in Hand.tcb hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Mai 2023, 11:01In Bayern wird im Herbst gewählt. Ich fürchte, dass den Spatzen bis dahin noch Einiges bevorstehtAmitaener hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Mai 2023, 10:27 Es wird aufmunitioniert.
Einer der Scharfmacher (Tarnname "Gewerkschafter") spricht von "Straßenterror".
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... ing.com%2F
Der Staat bringt also seine Kanonen in Stellung. Mal gespannt wie die Spatzen reagieren.![]()
Du schreibst das so, als ware das was Schlechtes.Skymarshall hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Mai 2023, 12:07 Haben sich in diesem Beitrag wieder mal die LGBT-Jünger, Grün-Wähler, Refugee-Welcome-Winker
Genderbefürworter und Wärmepumpen-Fan-Boys zusammengerottet ?
tcb hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Mai 2023, 23:38Du schreibst das so, als ware das was Schlechtes.Skymarshall hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Mai 2023, 12:07 Haben sich in diesem Beitrag wieder mal die LGBT-Jünger, Grün-Wähler, Refugee-Welcome-Winker
Genderbefürworter und Wärmepumpen-Fan-Boys zusammengerottet ?![]()
Hast übrigens die kriminelle Veganervereinigung vergessen...
[/quote
ja dieser Schwachsinn überzeugt halt nicht die Mehrheit...bei 2 % Veganern, 14,8 % Grün-Wählern und 16 % Genderbefürwortern....
So wie die Klimawandeleugner mit ihren 16%.Skymarshall hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Mai 2023, 07:23
ja dieser Schwachsinn überzeugt halt nicht die Mehrheit...bei 2 % Veganern, 14,8 % Grün-Wählern und 16 % Genderbefürwortern....
Und dann den rot gefärbten Satz in der Signatur. Realsatire pur.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berl ... 74520.htmlManchmal schlägt der Rechtsstaat erstaunliche Volten. Eine solche sehe ich in dem Versuch, die Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ oder Teile davon als eine kriminelle Vereinigung anzusehen.
Die „Letzte Generation“ verfolgt das primäre Ziel, auf ihrer Meinung nach unzureichende Maßnahmen für den Klimaschutz hinzuweisen. Gesellschaft und insbesondere Politik sollen durch provokante Aktionen dazu veranlasst werden, radikalere Maßnahmen gegen eine nach Meinung fast aller Wissenschaftler drohende Klimakatastrophe zu ergreifen.
Das ist erst einmal eine Meinungsäußerung, die im Rahmen der Meinungsfreiheit durch Art.5 Abs.1 Satz 1 GG und Art.14 Abs.1 Verfassung von Berlin geschützt sind. Ebenso kann diese Meinungsäußerung im Rahmen von Versammlungen geschehen. Man findet ihn in § 129 StGB. Die Grunddefinition in Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bedroht, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.“
Das Gesetz stellt nicht auf bestimmte Straftaten ab, sodass insbesondere auch Straftaten der Nötigung nach § 240 StGB, der einen Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsentzug vorsieht, denkbar wären.
Die Frage ist, ob Zweck oder Tätigkeit der „Letzten Generation“ auf die Begehung von Straftaten „gerichtet“ ist. Hier hilft ein Blick in mein Deutsches Wörterbuch der Brockhaus Enzyklopädie. Dort wird „gerichtet“ umschrieben mit „auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet, gelenkt, gesteuert“.
Legt man diese Begriffsumschreibung auf die unstreitigen Ziele der „Letzten Generation“ um, so wird man unschwer feststellen, dass die von der Organisation verfolgten Ziele eines besseren Klimaschutzes nicht der Begehung von Straftaten dienen sollen. Zweck und Tätigkeit der Gruppe sind nicht die Begehung von Straftaten, wie es §129 Abs.1 Satz 1 StGB für eine kriminelle Vereinigung erfordert. Dies wird auch durch einen Blick auf § 129 Abs.3 StGB bestätigt. Dort heißt es sinngemäß, dass eine kriminelle Vereinigung nicht vorliegt, „wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist“. Genau das liegt bei der „Letzten Generation“ vor. Das Ziel ist nicht die Straftat an sich, die Lust daran, Nötigungen oder andere Straftaten zu begehen, sondern die Straftat ist ein notwendiges Übel, um Aufmerksamkeit für die Ziele zu erhalten. Damit ist die Verfolgung von Teilen dieser Protestbewegung ein rechtlicher Irrweg.
Ich halte es für rechtlich, aber auch politisch verkehrt, der „Letzten Generation“ oder Teile dieser Bewegung mit dem Status einer kriminellen Vereinigung zu belegen. Übrigens, selbst wenn es so wäre, dass Protestformen der „Letzten Generation“ entgegen der von mir vertretenen Auffassung unter die Strafbarkeit einer kriminellen Vereinigung fielen, wäre es dringend geboten, das Strafgesetzbuch zu ändern.
Ich halte es auch politisch für einen Irrweg. Das zeigt der Umgang mit den Protesten der Studentenbewegung in den 1960er-Jahren. Es zeigt auch meine eigene Erfahrung mit einem Teil der 1.-Mai-Demonstranten in Berlin, dass der Versuch des Dialogs erfolgversprechender ist, als bloß auf das Strafrecht zu setzen.
https://taz.de/Ex-Verfassungsrichter-ue ... /!5937068/DÜSSELDORF/HANNOVER/WASHINGTON epd/dpa/afp | Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle sieht bei den Klimaaktivisten, die sich auf Straßen festkleben, im historischen Vergleich keine extremen Ansätze. Verglichen mit Aktionen der Anti-Atom-Bewegung oder der Hausbesetzerszene „veranstalten die Straßenkleber heute harmlose Sandkastenspiele“, sagte der Jurist und Hochschullehrer der „Rheinischen Post“ (Samstag).
Die aktuellen Zeiten seien nicht besonders ideologisch geprägt, sagte Voßkuhle. Es gebe eher eine gewisse Orientierungslosigkeit. „Im Zeitalter der Globalisierung und Digitalisierung ist alles unübersichtlicher, komplexer und schneller geworden“, erklärte er. „Man muss lauter werden, um sich in dem damit verbundenen Klangbild durchsetzen zu können.“ Voßkuhle war von 2010 bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
https://checkpoint.tagesspiegel.de/lang ... enntnissenTrotz einer Woche Senatspause hat die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus trotzdem Zeit, ihr fehlendes Wissen über das Grundrecht zu demonstrieren. Auf Twitter ließ Fraktionsvorsitzender Dirk Stettner verlauten, Aktionen der „Letzten Generation“ seien „nicht genehmigt“, das sei „illegal“. Auf Widerspruch reagierte die Fraktion mit aus juristischer Sicht abenteuerlichen Ausführungen. Faktencheckpoint: Die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) regelt, dass Versammlungen angemeldet werden müssen. Genehmigt werden müssen sie nicht. Gilt auch für zivilen Ungehorsam. Also immer mit der Ruhe.
Jo, sich mal umfassend zu informieren, gehört nicht zu deinen Stärken. Besonders, wenn es nicht in dein Weltbild passt.erpie hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. Juni 2023, 12:26 Jo immer schön weiter zündeln...https://checkpoint.tagesspiegel.de/lang ... enntnissenTrotz einer Woche Senatspause hat die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus trotzdem Zeit, ihr fehlendes Wissen über das Grundrecht zu demonstrieren. Auf Twitter ließ Fraktionsvorsitzender Dirk Stettner verlauten, Aktionen der „Letzten Generation“ seien „nicht genehmigt“, das sei „illegal“. Auf Widerspruch reagierte die Fraktion mit aus juristischer Sicht abenteuerlichen Ausführungen. Faktencheckpoint: Die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) regelt, dass Versammlungen angemeldet werden müssen. Genehmigt werden müssen sie nicht. Gilt auch für zivilen Ungehorsam. Also immer mit der Ruhe.
Und letzteres ist durch die Aktionen der Klebe-Idioten zweifelsfrei gegeben.Die Versammlungsfreiheit kann gemäß Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. So besagt unter anderem das Versammlungsgesetz, dass ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.
Ein Versammlungsverbot aussprechen ist keine Genehmigung! Man muss die Versammlung lediglich anmelden. Wenn diese die Sicherheit gefährdet wird Sie verboten, im Gegenzug, sollte Sie nicht die Sicherheit gefährden, muss Sie nicht genehmigt werden, ergo nicht illegal!Heinz B. hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. Juni 2023, 13:58Jo, sich mal umfassend zu informieren, gehört nicht zu deinen Stärken. Besonders, wenn es nicht in dein Weltbild passt.erpie hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. Juni 2023, 12:26 Jo immer schön weiter zündeln...
https://checkpoint.tagesspiegel.de/lang ... enntnissen
Und letzteres ist durch die Aktionen der Klebe-Idioten zweifelsfrei gegeben.Die Versammlungsfreiheit kann gemäß Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. So besagt unter anderem das Versammlungsgesetz, dass ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.
Dass die Rechtsausleger der CDU mit der Wahrnehmung demokratischer Rechte (sofern sie übers Kreuzchenmachen in Wahlkabinen hinausgehen) nicht viel am Hut haben, ist jetzt wahrlich nichts Neues.erpie hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. Juni 2023, 14:02Ein Versammlungsverbot aussprechen ist keine Genehmigung! Man muss die Versammlung lediglich anmelden. Wenn diese die Sicherheit gefährdet wird Sie verboten, im Gegenzug, sollte Sie nicht die Sicherheit gefährden, muss Sie nicht genehmigt werden, ergo nicht illegal!