Der Videobeweis im Eishockey

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Volley1954
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Der Videobeweis im Eishockey

Beitrag von Volley1954 »

Sehr geehrte,

der Videobeweis dort funktioniert im allgemeinen ja hervorragend im Gegensatz z.B. im Fußball.
Aber eine kleine Frage habe ich doch, am Beispiel des CL-Spiels Minsk - München gestern abend.
Soweit ich weiß, besagt die Regel, dass die Schiri-Entscheidung "Tor bzw. Nicht-Tor" durch den Videobeweis nur widerlegt werden kann, wenn aus diesem EINDEUTIG hervorgeht, dass sich die Schiris bei Ihrer Entscheidung auf dem Eis geirrt haben.
Nun gestern, und das war nicht das erste Mal, wo mir das aufgefallen ist, haben sich die Schiris nach dem zuerst gegebenen 3:0 für Minsk die Szene gefühlte drei Minuten angesehen, bevor sie auf "Nicht-Tor" entschieden haben.
Wie kann es EINDEUTIG sein, wenn man solange zur Entscheidungsfindung braucht?
Hätte da nicht, wenn man nicht nach kurzer Zeit zu einem Urteil kommt, das Tor gelten müssen mangels Eindeutigkeit und die Erstentscheidung gilt?

Fragende Grüße
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Eddy61
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Re: Der Videobeweis im Eishockey

Beitrag von Eddy61 »

Sehr geehrter Herr V.

Nabend C.,
seltener Besuch im Hockeyforum! :D

Alleine vom Regelwerk sieht es so aus:
Es gibt eine on ice Entscheidung.
In diesem Fall Tor.

Aber wenn nur eine Person (Spieler oder Trainer) eine Überprüfung fordert, oder die refs sich unsicher werden, wird diese Überprüfung in der Regel durchgeführt.

Ich stimme dir zu, ich hätte auch auf ein korrektes Tor entschieden.

Aber! :!:
Torwartbehinderung ist eine heikle Geschichte im Hockey und ganz offensichtlich haben die refs in diesem Fall eine Behinderung erkannt.
Und dann trifft die Tatsache zutage, dass du den refs nicht in den Kopf schauen kannst. :mrgreen:

Sie haben es sich ja auch nicht einfach gemacht, sich die Situation sehr lange immer wieder angeschaut und dann auch noch mit einem, mir unbekannten, supervisor telefoniert.
Das habe ich so auch noch nicht gesehen. :shock:

Und ja, eine on ice Entscheidung kann korrigiert werden, passiert auch in der DEL immer wieder so.

In der Hoffnung, dass ich Ihre nachvollziehbaren kritischen Einwände korrekt verstanden und beantwortet habe,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

herzlichst
(gezeichnet)
Ihr Eddy

Zülpich, den 13.11.2019

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